Information zu PC Welt Abonnement kündigen
Kann ich ordentliche oder außerordentlich kündigen?
Welche Form muss ich bei Kündigung beachten?
Mein pc welt Abo: Was ist das für ein Vertrag?
Die meisten Menschen haben irgendein Zeitschriften Abo, wobei sich die wenigstens aber bei der Bestellung Gedanken über die Beendigung und Kündigung des Abos machen. Bei einem Zeitschriften-Abonnement handelt es sich in der Regel um ein sog. Dauerschuldverhältnis, das entweder für einen festen Zeitraum oder unbefristet eingegangen wird. Insbesondere Abos von Zeitschriften werden für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 1 Jahr) eingegangen und verlängern sich dann automatisch, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Vertragsende gekündigt wird (automatische Verlängerungsklausel). Genaueres ergibt sich aus den Bedingungen des Anbieters. Auch bei der pc welt werden verschiedenen Abos angeboten, die zum Beispiel sechs Monate oder ein Jahr laufen.
Kann ich ordentliche oder außerordentlich kündigen?
Grundsätzlich unterscheidet man bei Dauerschuldverhältnissen zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Eine ordentliche Kündigung beendet das Vertragsverhältnis entsprechend den regulären Kündigungsfristen nach den Geschäftsbedingungen des Anbieters. Dies variiert entsprechend der gewählten Abo-Variante. Während das Sechs-Monats-Abo vier Wochen zum Vertragsende kündbar ist, beträgt bei dem Jahres Abo der pc Welt die Mindestvertragszeit ein Jahr. In dieser Zeit kann das Abo gar nicht gekündigt werden. Erst danach kann das Abo jeweils zur übernächsten Ausgabe gekündigt werden. Dies entspricht einer Kündigungsfrist von ungefähr drei Monaten. Die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten der anderen angebotenen Abos bestimmen sich nach den entsprechenden Konditionen. Diese sollten bevor man eine Kündigung ausspricht, in jedem Fall ausführlich lesen. Daneben kann das Abo der pc welt auch außerordentlich gekündigt werden. Ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich in § 314 BGB vorgesehen, das auch nicht durch die Bedingungen des Anbieters ausgeschlossen werden kann. Dies ist dann möglich, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar ist. Dies ist eine Entscheidung des Einzelfalls und kann z.B. bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland vorliegen.
Welche Form muss ich bei Kündigung beachten?
Die Form der Kündigung ist regelmäßig ebenfalls in den Konditionen der Anbieter geregelt. Meist ist hier die Schriftform vorgehen. Dieses Erfordernis wird auch durch Telefax erfüllt. Dies gilt jedoch nicht für E-Mail, es sei denn, der Anbieter lässt dies ausdrücklich zu. Aus Gründen der Beweissicherung bietet es sich an, das Übersendungsprotokoll bei Telefax aufzuheben und ggf. die Kündigung noch einmal per eingeschriebenen Brief zu verschicken. Dies gilt insbesondere dann, wenn es eng wird mit der Einhaltung der Kündigungsfrist. Auf diese Art und Weise verfügt man über eindeutige Beweise falls im Nachgang zu der Kündigung Streitigkeiten über den rechtzeitigen Eingang aufkommen sollten.