Norddeutsche Rundschau Abonnement kündigen

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Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Fördestraße 20
24944 Flensburg
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Norddeutsche Rundschau Abonnement kündigen

Sie sind Abonnement der Norddeutschen Rundschau möchten aber kündigen?

Im Folgenden wird Ihnen erklärt, wie sie Ihr Zeitungsabo bei der Norddeutschen Rundschau kündigen können, welche Kündigungsfristen es gibt und ob es Sonderkündigungsmöglichkeiten gibt.

Wie kann ich mein Zeitungsabonnement kündigen?

Eine Kündigung des Zeitungsabonnements muss schriftlich erfolgen. Hierzu müssen sie ein Kündigungsschreiben an folgende Adresse schicken:

Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Fördestraße 20
24944 Flensburg

Ebenso können Sie eine E-Mail an leserservice@shz.de schreiben, sowie gebührenfrei per Fax unter 0800 - 2050 7101 kündigen. Selbstverständlich können Sie Ihre Kündigung auch persönlich im Kundencenter abgeben.

Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Eine Kündigung des bestehenden Vertrages ist immer nur zum nächsten Monatsersten möglich. Die Kündigung hat dabei immer bereits bis zum 5. des Monats zu erfolgen. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen. Um zum 1.November zu kündigen, muss Ihre Kündigung am 5.Oktober vorliegen. Liegt Ihre Kündigung danach vor, bspw. am 6. Oktober, wird die Zustellung der Zeitung erst am 1.Dezember eingestellt. Die zugestellten Zeitungen werden bis zur Einstellung der Zustellung zum üblichen Abonnementpreis bezahlt. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, genügt die schriftliche Abgabe der Kündigung an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie Neukunde der Norddeutschen Rundschau sind, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss Ihr Abonnement fristlos kündigen. Diese Frist beginnt erst, nachdem Sie ihre Vertragsunterlagen und die dazugehörige Belehrung über die Kündigungsfristen der Norddeutschen Rundschau erhalten haben. Auch bei kostenlosen Probeabonnements ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu kündigen. Dies geschieht ohne Angabe von Gründen.

Abonnenten der digitalen Ausgabe der Norddeutschen Rundschau sollten Folgendes beachten. Durch Abschluss eines digitalen Abonnements gehen Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ein. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Erhalt der Vertragsbestätigung. Erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie unter Wahrung der Fristen, die auch für die Kündigung der gedruckten Zeitungsabonnements gelten.

Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?

Wenn sich die Nutzungsbedingungen Ihres Vertrages, insbesondere des digitalen Zeitungsabonnements ändern, können Sie nach Erhalt der Veränderungen, über die Sie automatisch informiert werden, Widerspruch einlegen. Sind sie mit den Veränderungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, können Sie, unter Wahrung der Widerspruchsfrist, das Vertragsverhältnis, und damit Ihr Abonnement, beenden, auch wenn damit nicht die Mindestvertragslaufzeit erreicht wird.

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