Marler Zeitung Abonnement kündigen

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Datum
Vertragsnummer
Verlag J. Bauer KG
Kampstraße 84 b
45772 Marl
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Marler Zeitung Abonnement kündigen

Das Abonemment der Marler Zeitung kündigen

Wenn man das Abo der Marler Zeitung kündigen möchte, so ist das gar nicht so schwierig.
I. Form und Frist der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist an den Verlag J. Bauer KG, Leserservice, Kampstr. 84b, 45772 Marl zu richten. Die Kündigung sollte dabei am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit man den Zugang der Kündigung später auch nachweisen kann.

II. Kündigungsfrist
Die Kündigung ist in Art. 7 der AGB des Bauer Verlages geregelt. Bei Abonnements mit einer Mindestlaufzeit beträgt diese Frist einen monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann die Kündigung bis jeweils zum 15. des Monats zum Monatsende erklärt werden. Sonderkündigungsrechte sind hier nicht vorgesehen. Man sollte also erst einmal schauen, ob hier eine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Denn davon hängen hier die Kündigungsfristen ab.An die Mindestlaufzeit des jeweiligen Abos ist man auf jeden Fall gebunden. Ist ein Abo zeitlich befristet, so enden diese Abos automatisch mit dem Ende der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Allerdings bleibt natürlich das recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, das in § 214 BGB geregelt ist, unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn es dem kündigenden Vertragspartner auch unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis bis zum ende der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zum Ablauf der Befristung fortzusetzen. Außerdem muss man die andere Vertragspartei vorher abgemahnt und ihr eine angemessen Frist zur Behebung der Schwierigkeiten gesetzt haben. Des weiteren sollte man auch im Falle entsprechender Probleme nicht allzu lange warten. ein wichtiger Grund ist denkbar, wenn es beispielsweise fortdauernde Lieferschwierigkeiten gibt. Aber auch im persönlichen Bereich sind Kündigungsgründe denkbar. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn man als alter und dementer Mensch die Zeitung nicht mehr lesen kann. Bevor man es hier aber auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, sollte man besser mit dem Verlag über eine freiwillige vorzeitige Beendigung des Abos verhandeln. Denn auch der Verlag ist schließlich an zufriedenen Kunden interessiert. Deshalb ist es sinnvoll, rechtzeitig mit dem Verlag zu sprechen. Denn auch bei der Beendigung eines Vertragsverhältnisses wollen die Verlage einen guten Eindruck machen. Diese Chance sollte man nutzen und eine gütliche einigung suchen.

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