Information zu Fellbacher Zeitung Abonnement kündigen
Wie sehen die Kündigungsfristen bei der Fellbacher Zeitung aus?
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Wie kann ich mein Abo bei der Fellbacher Zeitung kündigen?
Die Kündigung des Abo der Fellbacher Zeitung muss in schriftlicher Form an die Zeitung erfolgen. Es empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein über eine Postsendung zu schicken. Weiter ist ein Fax auch rechtens. Nicht zu empfehlen ist der Standartbrief via Post oder eine E-Mail. Beides ist rechtlich nicht anerkannt und gilt im Beweisfall nicht als Grundlage. Das Einschreiben mit Rückschein, sowohl das Fax müssen das Datum tragen, in denen die Kündigungsfrist fällt, ansonsten verlängert sich da Abo automatisch. Abo der Fellbacher Zeitung, die von vornherein mit einer bestimmten Laufzeit belegt sind, etwa ein zwei Wochen Probeabo, benötigen keine schriftliche Kündigung. Hier läuft das Abo automatisch aus. Im Zweifelsfalle ist aber eine schriftliche Kündigung angebracht.
Wie sehen die Kündigungsfristen bei der Fellbacher Zeitung aus?
Die Kündigungsfristen bei der Fellbacher Zeitung sind anhängig von der Laufzeit und des Abos des Abonnenten. Bei einem Probeabo läuft die Kündigungsfrist automatisch aus. Je nach Probezeit kann dies zwei Wochen bis 12 Monate betragen. Ein langfristiges Abo benötigt eine fristgerechte schriftliche Kündigung. Nach Ablauf von 12 oder 24 Monaten endet das Abo in diesem Fall nicht automatisch, sondern verlängert sich jeweils um einen Monat. Eine Kündigung in schriftlicher Form muss hier spätestens am 5. des Monats vorliegen und endet dann zum Ende des Monats. Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragsfrist ist nicht möglich.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Es gibt bei der Fellbacher Zeitung keine Sonderkündigungsfristen. Außer es handelt sich um ein Probeabo oder befristetes Abo. In diesen Fällen endet das Abo automatisch nach Beendigung der Laufzeit. Der Abonnent verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit die Fellbacher Zeitung zu bezahlen und kann diese erst abbestellen, wenn die Vertragslaufzeit beendet ist. Eine Sonderkündigungsfrist gibt es offiziell nicht, dennoch sollte ein Abonnent der in finanziellen Schwierigkeiten geraten ist, die Fellbacher Zeitung darauf aufmerksam machen. In Einzelfällen und mit ausführlicher Begründung kann mit schriftlichen Nachweis über die wirtschaftliche Situation des Abonnenten eine Ausnahme gemacht werden. In manchen Fällen reichen Ruhemonate aus, in der die Fellerbacher Zeitung nicht geliefert wird, aber auch nicht bezahlt wird. Die fehlenden Monate werden dann nach den Ruhemonaten hinten dran gehangen.