Information zu Erlanger Nachrichten Abonnement kündigen
Wie sollte die Kündigung bei den Erlanger Nachrichten erfolgen?
Die Kündigung eines Zeitungsabos sollte immer schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Denn nur so kann ausgeschlossen werden, dass man später Beweisschwierigkeiten hat. Die Kündigung muss an folgende Adresse gerichtet werden: K. Michel Nordbayerische Presse-Vertriebs-GmbH, Badstraße 9-11, 90402 Nürnberg.
Wann ist eine Kündigung möglich?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Auf der einen Seite kann man den Vertrag binnen 14 Tagen nach dem Abschluss des Vertrages widerrufen. Dann ist eine Kündigung kein Problem. Ansonsten ist die Kündigungsfrist in Abs. 6 der AGB des Verlages geregelt. Demnach ist eine Kündigung des Abonnements vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Danach kann das Abonnement bis zum 5. eines jeden Monats jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Wenn man da Abo kündigenwill, dann sollte man also zunächst einmal schauen, wie lange die Mindestlaufzeiten sind. Denn davon hängt es ab, wann gekündigt werden kann. Allerdings bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 214 BGB hiervon unberührt. Eine fristlose Kündigung des Abovertrages ist demnach zulässig, wenn es dem betreffenden Vertragsteil auch unter Berücksichtigung der Interessen des anderen Vertragsteils nicht mehr zugemutet werden kann,das Vertragsverhältnis noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel dann vorliegen, wenn man die Zeitung aufgrund von Demenz nicht mehr lesen kann. Ein sonstiger Grund kann aber zum Beispiel auch bei einem plötzlichen berufsbedingten Umzug notwendig werden. Ein weiterer denkbarer Grund kann aber auch in einem Verschulden des Verlags liegen, wenn es zum Beispiel permanent zu Lieferverzögerungen kommt. Dann ist eine außerordentliche Kündigung aber nur dann möglich, wenn man die andere Vertragspartei vorher abgemahnt hat und ihr eine angemessene Frist zur Beseitigung der Probleme gesetzt hat.Bei de hier vereinbarten kurzen Kündigungsfristen wird eine außerordentliche Kündigung hier in der Regel nur in Betracht kommen,wenn die kündigungsrelevanten Umstände her während der Mindestlaufzeit des Vertrages eintreten sollten. Ansonsten muss man eben einen Monat warten. Noch besser ist es allerdings,sich mit dem Verlag auf eine gütliche Vertragsauflösung zu einigen. In der Regel sind Verlage dazu auch gerne bereit. Es ist besser, hier miteinander zu sprechen, als einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen!