Information zu Eltern Abonnement kündigen
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Muss ich mein Test/Probeabo der Zeitschrift Eltern kündigen?
Wie kann ich mein Eltern Abonnenment beim Gruner & Jahr Verlag kündigen?
Die Kündigung der Zeitschrift Eltern ist auf mehrfacher Weise möglich. Gruner & Jahr Verlag akzeptiert die Kündigung der Zeitschrift Eltern über das Internet, via Fax oder auf dem Postweg. Die komfortable Kündigung über das Internet ist schnell und sicher. Eine formlose Kündigung ist schon vorbereitet. Die Kundennummer, Name und Adresse einfügen und abschicken. Die formlose und fristgerechte Kündigung ist schriftlich auf dem Postweg oder per Fax ebenfalls möglich. Auf dem Postweg ist darauf zu achten, die Kündigung termingerecht abzuschicken und Fristen einzuhalten. Es gilt das Datum des Poststempels.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Die Kündigungsfristen der Zeitschrift Eltern richten sich nach der Abo Laufzeit. Ist ein Vertrag auf 12 Monate abschlossen, so muss dieses Abonnement spätestens drei Monate vor Ablauf des Abos in schriftlicher Form gekündigt werden. Es gibt Laufzeiten zwischen drei Monaten und 24 Monaten. Deren Kündigungsfristen zwischen vier Wochen und drei Monaten betragen. Alle Abonnements der Zeitschrift Eltern müssen schriftlich gekündigt werden. Die formlose Kündigung kann per Fax, über den Postweg oder via Internet erfolgen.
Muss ich mein Test/Probeabo der Zeitschrift Eltern kündigen?
Ein Probeabo der Zeitschrift Eltern muss schriftlich gekündigt werden. Eine formlose Kündigung über das Internet, auf dem Postweg oder per Fax muss bis zum Ende des Abos erfolgen. Falls das Probeabonnement erst am Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird, kann es passieren, dass zu viel Geld abgebucht wird. Dies wird spätestens zum 5. Werktag des Folgemonats erstattet. Wird das Probeabo nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch.