Eckernförder Zeitung Abonnement kündigen

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Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Fördestraße 20
24944 Flensburg
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Eckernförder Zeitung Abonnement kündigen

Wie kann ich mein Abo bei der ?Eckernförder Zeitung? Abo kündigen?

Als Abonnent der „Eckernförder Zeitung“ kann man das Abonnement schriftlich kündigen. Dies gilt sowohl für die gedruckte als auch für die digitale Form der Zeitung. Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist nicht möglich. Um zu belegen, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde ist es sinnvoll, den Zeitpunkt der Kündigung im Kündigungsschreiben zu nennen. Hilfreich für die Bearbeitung der Kündigung ist es außerdem, Bezug auf die Abonnentennummer zu nehmen. Dies ist allerdings nicht zwingend erforderlich sondern beschleunigt lediglich die Bearbeitung der Kündigung. Ansprechpartner für die Kündigung ist die Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, Fördestraße 20 in 24944 Flensburg.

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG kann ein Abonnement der „Eckernförder Zeitung“ in gedruckter oder digitaler Form jeweils bis zum 5. des Monats zum nächsten Monatsersten gekündigt werden. Wenn also beispielsweise ab Juli die Zeitung nicht mehr bezogen werden soll, so muss die Kündigung spätestens bis zum 5. Juni beim Zeitungsverlag eingetroffen sein. Voraussetzung für die Kündigung ist, dass eine eventuell vertraglich vereinbarte Mindestbezugsdauer beendet ist. Hat sich der Abonnent beispielsweise zum Bezug der „Eckernförder Zeitung“ über einen Zeitraum von 6 Monaten verpflichtet, so ist eine reguläre Kündigung erst nach Ablauf dieser 6 Monate möglich.

Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?

Auch für ein Abonnement der „Eckernförder Zeitung“ gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach Abschluss von Verträgen. Das bedeutet, dass der Abonnent seinen erteilten Auftrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Dieser Widerruf muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Dabei ist eine Begründung des Widerrufs nicht erforderlich. Um die Frist zu wahren, ist es ausreichend, dass der schriftliche Widerruf an die Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG rechtzeitig abgesendet wurde.
Weitere Sonderkündigungsrechte sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG nicht vor. Sollte aus verschiedenen möglichen Gründen eine Kündigung außerhalb der Kündigungsfristen in Erwägung gezogen werden, so ist es einen Versuch wert, eine schriftlich begründete Kündigung an den Zeitungsverlag zu senden. Als mögliche Gründe sind beispielsweise denkbar, dass der Abonnent unverschuldet in finanzielle Not geraten ist oder dass der Abonnent verstorben ist. Möglicherweise lässt sich der Vertragspartner ja aus Kulanzgründen auf eine Sonderkündigung ein.

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