Information zu Echo der Frau Abonnement kündigen
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Wie kann ich mein Abo bei echo der frau kündigen?
Die Zeitschrift "Echo der Frau" bietet auch ihrer Internetseite ein breites Angebot an möglichen Abonnementkombinationen an, jedoch nur wenig Möglichkeiten sich über die Kündigungsregelungen für die Zeitschrift zu informieren. Dennoch gelten auch für ein Abonnement der Zeitschrift "Echo der Frau" die allgemeine Regelungen für ein Zeitschriftenabonnement. Ist der vorher vereinbarte Zeitraum des Abonnements (3 Monate, 6 oder 12 Monate) abgelaufen oder nähert dieser sich dem Ende zu, kann die Zeitschrift bis zur nächsten Ausgabe (die Zeitschrift erscheint wöchentlich) und nach Beendigung der vereinbarten Laufzeit beendet werden. Diese Kündigung ist in jedem Fall schriftlich zu entrichten. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Kündigung schriftlich einzureichen.
Kündigungen und Widerrufungen müssen sich schriftlich und auf dem Postweg an WAZ-Women Group GmbH, Münchener Str. 101/09 in 85737 Ismaning richten. Der postalische Weg gilt sicherlich als der sicherste Weg ein Abonnement fristgerecht zu kündigen, dennoch werden generell auch Kündigungen über den allgemeinen E-Mail Verkehr zugelassen. Als Eingangsdatum wird bei postalischen Sendungen der Poststempel als Richtwert gewertet, bei E-Mails das Sendedatum. Grundsätzlich sollte man sich immer eine schriftliche Zusage beziehungsweise eine Empfangsbestätigung der Kündigung zukommen lassen. Auf diesem Weg ist es dem Kunden jederzeit möglich einer womöglich widerrechtlichen Verlängerung der aufgekündigten Vertrages entgegentreten zu können.
Wer seine Daten nach Aufkündigung eines Abonnements nicht weiter der Zeitschrift überlassen will, kann die Löschung der zuvor gespeicherten Daten, wie Name und Adresse, beantragen. Im Falle der Zeitschrift "Echo der Frau" ist hierbei eine schriftliche Vorderrung seitens des Kunden an "waz-zeitschriften.datenschutz@intime-media-services.de" notwendig.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Die Kündigungsfristen variieren von der Art der Abonnements beziehungsweise nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bei der Vertragslaufzeit auf Basis eines "Mini-Abos", also einem Abonnement von einem Zeitraum von 8 Wochen, ist die Kündigung bereits nach 4 Wochen schriftlich mitzuteilen oder das Abonnement verlängert sich automatisch. Auch diese Verlängerung ist jedoch schriftlich und bis zu dem Erscheinen des nächsten Heftes kündbar.
Sollte der Abonnement seine Entscheidung ein Abonnement der oben genannten Zeitschrift erworben zu haben bereits innerhalb der ersten 14 Tagen verändert haben, kann dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieses ermöglicht es dem Kunden von dem angeworbenen Abo innerhalb der ersten 14 Tage nach Bestelleingang zurückzutreten, ohne weiter anfallende Kosten oder eine notwendige Erklärung für die Kündigung befürchten zu müssen. Die vorzeitige Aufkündigung des Abonnements muss der Zeitschrift jedoch schriftlich mitgeteilt werden, was ebenfalls in der oben genannten Frist von 14 Tagen geschehen muss.
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Sonderkündigungsmöglichkeiten, wie etwa Preiserhöhungen, können sie schriftlich entgegentreten und damit Widerspruch einlegen. Eine Preiserhöhung, die vorher nicht in dem Vertrag abgesprochen war müssen sie nicht akzeptieren und können ihren Vertrag vorzeitig beenden, auch wenn die vorher vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht beendet wurde.