Information zu Dosse Kurier Abonnement kündigen
Wie kann ich mein Dosse Kurier Abonnement kündigen
Wenn man sein Dosse Kurier Abonemment kündigen möchte, so ist das kein allzu großes Problem.
I.Form der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und an die folgende Adresse gerichtent werden: Märkische Verlags- und Druck-, Gesellschaft mbH Potsdam, Vertrieb, Friedrich-Engels-Str. 24, 14473 Potsdam. Am besten sollte die Kündigung schriftlich per Einschreiben erfolgen. Denn damit hat man keine Beweisschwierigkeiten, wenn es um den zugang der Kündigung geht.
II.Kündigungsfrist
Für die Kündigungsfristen gelten folgende Regelungen: Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der betreffende Vertrag mit Ablauf der darin vereinbarten Bezugszeit, auch ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn etwas anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestbezugsdauer werden Verträge als unbefristete Verträge fortgeführt, sofern sie nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Bezugsdauer gekündigt wurden. auch durch eine Kündigung kann die vertraglich vereinbarte Mindestbezugsdauer nicht verkürzt werden. Die Bestehenden Bezugspflichten verlängern sich dabei um den Zeitraum vom Besteller zu vertreteneder Lieferunterbrechungen.
Für Kündigungen unbefristeten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigungserklärung zu laufen.Zusteller sind dabei nicht dazu berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
Durch diese relativ kurzen Kündigungsfristen ist eine Kündigung relativ problemlos möglich, sobald die festgelegten Mindestbezugszeiten abgelaufen sind. Aber auch dss Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. dies ist in § 314 BGB geregelt. Wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Dies gilt zum Beispiel bei anhaltenden Lieferschwierigkeiten, aber auch dann, wenn man zum Beispiel aus Krankheits- oder Altersgründen die Zeitung nicht mehr lesen kann. Aber auch für die außerordentliche Kündigung gibt es noch einige weitere Voraussetzungen. Wenn man dem Verlag wegen Vertragspflichtverletzung kündigen möchte, so muss man ihm zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung der Probleme setzen. Erst nach dieser Frist kann man kündigen. Auch sollte man in diesen Fällen nach Auftreten der Probleme rasch handeln. Das Gesetz spricht von einer angemessenen Frist. Am besten ist es aber, mit dem Verlag eine einvernehmliche Lösung zu finden. Denn der Verlag ist immer an einer guten Lösung des Problems interessiert. Deshalb dürfte es bei schwerwiegenden Problemen ganz sicher möglich sein, eine Lösung zu finden.