ct Magazin für Computertechnik Abonnement kündigen

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Heise Zeitschriften Verlag Leserservice
Postfach 11 14 28
20414 Hamburg
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu ct Magazin für Computertechnik Abonnement kündigen

Das ct Magazin für Computertechnik Abonnement kündigen

Wenn man das CT Magazin für Computertechnik Abonnement kündigen möchte, so ist das gar nicht so schwierig.

I. Form der Kündigung
Die Kündigung ist in §8 der AGB des Heise Verlages geregelt. Sie muss schriftlich an den Heise Zeitschriften Verlag, Leserservice, Postfach 11 14 28, 20414 Hamburg; gerichtet werden. Damit es keine Beweisschwierigkeiten gibt, sollte man die Kündigung am besten per einschreiben mit Rückschein schicken, dait man den Zugang des Kündigungsschreibens späterr beweisen kann.

Ii. Kündigungsfrist
Auch die Frist der Kündigung ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Heine Verlags geregelt. So können Jahres-, Mini-, Studenten- und auch Geschenkabonnements jederzeit mit Wirkung zur jeweils übernächsten Ausgabe gekündigt werden Hingegen sind die. Plus- und Prämienabonnements erst nach Ablauf einer Frist von einem Jahr mit Wirkung zur übernächsten Ausgabe des Magazins kündbar. Wurde das Abo verlängert, so kann es ebenfalls mit Wirkung zur übernächsten Ausgabe gekündigt werden. Dabei erhält der Kunde die Restbeträge des im Voraus gezahlten Bezugspreises zurückerstattet. Durch diese normalerweise kurzen Kündigungsfristen ist eine Kündigung in der Regel kein großes Problem.

Darüber hinaus bleibt aber auch das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB unberührt. Danach kann das Abo fristlos gekündigt werden, wenn es dem Bezieher aufgrund der Umstände und auch unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis noch bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortzusetzen. Ein solcher Grund kann beispielsweise in anhaltenden Lieferschwierigkeiten liegen.. Wenn der Verlag die Zeitschrift nicht zustellt, kann man unter Umständen fristlos kündigen. Das gleiche kann gelten, wenn man zum Beispiel wegen Krankheit oder Demenz eine Zeitung nicht mehr lesen kann. Liegen die Gründe für eine Kündigung allerdings in eine Vertragspflichtverletzung der anderen Vertragspartei, so muss man ihr allerdings eine angemessene Frist setzen, um die Probleme zu beseitigen. Auch sollte man nach Bekanntwerden der die Kündigung tragenden Umstände mit dem Ausspruch der Kündigung nicht allzu lange warten. Und bevor man hier einen Rechtsstreit anzettelt, ist es immer besser, sich mit dem Verlag möglichst gütlich zu einigen. Denn die meisten Verlage sind hier an einer gütlichen Einigung interessiert, weil sie bei ihren Kunden immer einen guten Eindruck hinterlassen wollen. Dies sollte man im Ernstfall ausnutzen und bei Vorliegen entsprechender Gründe mit dem Verlag verhandeln.

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