Turngemeinde Bornheim Mitgliedschaft kündigen

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Vertragsnummer
Turngemeinde Bornheim 1860 eV
Berger Str. 294
60385 Frankfurt
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Turngemeinde Bornheim Mitgliedschaft kündigen

Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei der Turngemeinschaft Bornheim e.V. kündigen?

Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. hat schriftlich mit einer Austrittserklärung zu erfolgen. Die Mitgliedschaft in der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. endet bei gültiger Austrittserklärung zum jeweiligen Kalenderjahr. Bei Minderjährigen wird die Austrittserklärung aus der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. nur mit der Unterschrift eines der jeweiligen gesetzlichen Vertreter gültig. Wird eine Abteilung oder Sportstätte der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. aufgelöst, so gilt dies nicht als Kündigung der am betreffenden Angebot teilnehmenden Personen. D.h. eine Schließung einer Abteilung und einer Sportstätte ist keine Kündigung der teilnehmenden Mitglieder durch den Sportverein. Kündigt eine Mitglied seine Mitgliedschaft in der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V., so erhält das Mitglied umgehend von der Zentrale des Vereins eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Kommt es zu Unstimmigkeiten bei einer erklärten Kündigung, so gilt die Kündigungsbestätigung. Daher ist es wichtig, die Kündigungsbestätigung sorgfältig aufzubewahren. Die Mitgliedschaft in Abteilungen der Turngemeinschaft Bornheim 1860 e.V., die Sonderbeiträge erheben, können zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Zu diesen Abteilungen gehören beispielsweise Balett, orientalischer Tanz, Hap Ki Do, Judo für Kids, Yoga, Schwimmen und Training im Fitness Studio. Eine Kündigung in diesen Abteilungen führt nicht automatisch zur Kündigung der Vereinsmitgliedschaft in der Turngemeinde Bornheim 1860 e.V. Diese muss gesondert erfolgen.

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

In Abteilungen der Turngemeinschaft Bornheim 1860 e.V., in denen keine Sonderbeiträge anfallen, besteht eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Jahresende, dem 31. Dezember des laufenden Jahres. Bei Abteilungen, die einen Sonderbeitrag erheben, kann quartalsmäßig mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist der Austritt aus der Abteilung schriftlich erklärt werden. Soll die Mitgliedschaft aus der Turngemeinschaft Bornheim 1860 e.V. ebenfalls gekündigt werden, so muss zusätzliche die oben genannte Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Jahresende eingehalten werden. Mitglieder der Abteilung AquaSportsFun und des Fitness Studio dürfen erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Quartalsende ihren Austritt erklären bzw. diese Mitgliedschaft schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist der Fitnss Studio Mitgliedschaft und des AquaSportsFun beträgt vier Wochen zum Quartal. Die Mitgliedschaft in der Turngemeinschaft Bornheim 1860 e.V. muss mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum Jahresende separat erfolgen.

Wo muss ich die Kündigung hinschicken?

Die Kündigung ist schriftlich an die Turngemeinde Bornheim 1860 e.V., Berger Straße 294 in 60385 Frankfurt am Main zusenden.

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