Information zu Fonic Handyvertrag kündigen
Den Vertrag mit Fonic kündigen
Kündigungsfristen bei Verträgen mit Fonic
Sonderkündigungsrechte bei Fonic
FONIC kündigen
Auf dem Markt gibt es aktuell zahlreiche Anbieter von verschiedenen Mobilfunktarifen. Daher gibt es auch immer wieder attraktivere Angebote und man entscheidet sich unter Umständen dafür, den Anbieter zu wechseln. Dafür ist es aber oft notwendig erst einmal den Altvertrag zu kündigen, wenn Sie einen Vertrag mit FONIC haben, dann müssen Sie dabei allerdings einige Dinge beachten.
Den Vertrag mit Fonic kündigen
Eine Kündigung des Vertrages mit dem Unternehmen Fonic muss immer schriftlich erfolgen. Dazu können Sie das Schreiben entweder per Post oder per Fax an die folgenden Kontaktdaten übermitteln:
FONIC Kundenbetreuung
Postfach 1038
90001 Nürnberg
Fax: 01805 910 908
In dem Kündigungsschreiben nennen Sie einfach Ihre Rufnummer, die Kundennummer und drücken aus, dass Sie fristgerecht kündigen möchten. Außerdem sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung wünschen. Die sicherste Variante die Kündigung zu versenden, ist das Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen genauen Nachweis darüber, wann das Schreiben bei dem Unternehmen eingegangen ist.
Kündigungsfristen bei Verträgen mit Fonic
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Verträge mit Fonic drei Monate. Das heißt also, dass Sie den Vertrag bis spätestens drei Monate vor Vertragsablauf kündigen müssen. Dabei ist nicht der Poststempel ausschlaggebend für die Wahrung der Frist, sondern das tatsächliche Eingangsdatum bei dem Unternehmen. Verpassen Sie das fristgerechte Kündigen, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Sonderkündigungsrechte bei Fonic
Generell ist jeder Vertrag, der geschlossen wurde, auch einzuhalten. Aber wenn sich die Bestandteile des Vertrages wesentlich verändern, sollten also wenn das Unternehmen zum Beispiel einen höheren Preis für die gleiche Leistungen verlangen möchte, als im Vertrag vereinbart, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hier gilt eine Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der zur erwartenden Änderungen. Auch eine Sonderkündigung muss schriftlich erfolgen.