Information zu E-Plus Handyvertrag kündigen
- E-Plus Kündigen
- Wie kann ein Vertrag mit E-Plus gekündigt werden?
- Die Kündigungsfristen bei E-Plus
- Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
- Gibt es bei anderen Leistungen andere Kündigungsfristen?
E-Plus Kündigen
Bei den unterschiedlichen Angeboten auf den Markt, kann es sich durchaus lohnen, ab und zu den Mobilfunkanbieter zu wechseln und ein attraktiveres Angebot in Anspruch zu nehmen. Haben Sie aktuell einen Vertrag mit dem Anbieter E-Plus und wollen diesen kündigen? Dann sollten Sie die folgenden Informationen aufmerksam lesen.
Wie kann ein Vertrag mit E-Plus gekündigt werden?
Ihren Vertrag mit dem Anbieter E-Plus können Sie ausschließlich schriftlich kündigen. Dazu muss in der Kündigung die Rufnummer und die Kundennummer angegeben sein. Es empfiehlt sich auch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung einzufordern. Die Kündigung können Sie in Briefform an die folgende Adresse senden:
E-Plus Service GmbH & Co. KG
Edison-Allee 1
14473 Potsdam
Außerdem kann die Kündigung auch als Fax, an die Nummer: 0331-7003130 gesendet werden. Auf der Unternehmensseite findet sich ein PDF Formular für die Kündigung, welches Sie noch mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen müssen und dann absenden können.
Die Kündigungsfristen bei E-Plus
Generell haben die einzelnen Verträge bei E-Plus eine Laufzeit von 24 Monaten. Diese Verträge können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Das heißt also, dass das Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei dem Unternehmen eingegangen sein muss, dabei zählt nicht das Datum auf dem Poststempel sondern der tatsächliche Eingang bei E-Plus.
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
In der Regel gilt in Deutschland der Grundsatz, dass die einmal geschlossenen Verträge auch einzuhalten sind. Eine Sonderkündigungsmöglichkeit haben Sie nur dann, wenn sich wesentliche Vertragsbestandteile ändern. Wenn Sie also umziehen und einen Vertrag über einen Festnetzanschluss bei E-Plus haben, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wenn E-Plus den Preis für die gleiche Leistung erhöht, dann haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann in einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich geltend gemacht werden.
Gibt es bei anderen Leistungen andere Kündigungsfristen?
Generell gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei Verträgen mit E-Plus. Allerdings kann im Einzelnen auch etwas anderes vereinbart werden. Gibt es solche Änderungen, sind diese auch in den Vertragsunterlagen festgehalten.