Information zu Arbeitsvertrag fristlose außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer kündigen
Die fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund. Es müssen Tatsachen vorliegen, die es Ihnen unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages fortzuführen. Die fristlose Kündigung muss das letzte und ultimative Mittel darstellen. Sie erfordert eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Erweist sich der Kündigungsgrund als unerheblich, riskieren Sie, dass Sie sich wegen Verletzung Ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen.
Die fristlose Kündigung muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen erfolgen, nachdem Sie von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt haben. Versäumen Sie die Frist, gilt die Weiterbeschäftigung als zumutbar. Sie brauchen in der Kündigungserklärung den wichtigen Grund nicht darzulegen, sind aber verpflichtet, dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sie müssen die Kündigung immer schriftlich erklären. Eine mündliche Kündigung oder die Kündigung per Telefax oder E-Mail oder SMS ist unwirksam.
Zur Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Zugang beim Arbeitgeber an. Es genügt nicht, das Kündigungsschreiben innerhalb der Frist zu verschicken. Vielmehr muss es innerhalb der Frist zu gehen. Als Kündigender sind Sie für den Zugang im Streitfall beweispflichtig (Zugang durch persönliche Übergabe möglich gegen Quittung oder unter Zeugen, Zugang durch Einschreibebrief).