Wie kann ich eine Einzugsermächtigung widerrufen?

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung widerrufen?

Infos zur Einzugsermächtigung

Die Zeiten, in denen "Kauf auf Rechnung" üblich war, sind heutzutage die Ausnahme. Händler bestehen auf schneller Zahlung ihrer Ware oder Dienstleistung. Dieser Wunsch ist durchaus verständlich, da Händler beim Kauf auf Rechnung das Risiko laufen, dass der Kunde nicht zahlt.

Um was geht es?

Neben der Bezahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung wird die Einzugsermächtigung angeboten. Dabei ermächtigt der Kunde einen Dritten (z.B. Händler, Vermieter, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen), eine fällige Zahlung von seinem Konto einzuziehen. Auch hier trägt der Dritte, dem die Einzugsermächtigung erteilt wird, immer noch das Zahlungsrisiko. Die Einzugsermächtigung funktioniert nämlich nur, wenn das Konto des Kunden eine hinreichende Deckung aufweist. Fehlt die Deckung, weist die kontoführende Bank die Lastschrift zurück.

Vor- und Nachteile der Einzugsermächtigung für Kunden

Der Kunde hat Vor- und Nachteile. Für ihn besteht der Nachteil darin, das Dritte jederzeit, oft ohne jegliche Vorankündigung, Geldbeträge von seinem Girokonto abbuchen und er in seiner zeitlichen und finanziellen Disposition immer mit Überraschungen rechnen muss. Vielfach ist es so, dass ein Dienstleister auch nach der Kündigung des maßgeblichen Vertragsverhältnisses blindwütig, manchmal auch vorsätzlich, weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebraucht macht und Beträge vom Konto des Kunden abbucht.

Der Vorteil des Kunden besteht allerdings darin, dass er einkaufen und der auf die Einzugsermächtigung folgenden Lastschrift innerhalb von acht Wochen widersprechen kann und seine eigene Bank ihm den abgebuchten Betrag wieder auf seinem Girokonto gutschreiben muss.

Was ist eigentlich eine Einzugsermächtigung?

Mit der Einzugsermächtigung beteiligt sich der Kunde am bargeldlosen Zahlungsverfahren. Das Verfahren ist das Lastschriftverfahren. Mit diesem Lastschriftverfahren ermächtigt der zahlungspflichtige Kunde einen Dritten, von seinem Konto Geldbeträge abzubuchen. Die Abbuchung kann einmalig, gelegentlich (beim Kauf einer Ware) oder auch regelmäßig (Miete, Abonnement) vereinbart werden.
Die Abbuchung und damit die Zahlung des geschuldeten Betrages werden durch den Zahlungsempfänger initiiert. Dieser reicht die Lastschrift bei der Bank des Kunden (Inkassostelle) ein und versichert, dass er zum Einzug mittels Lastschrift ermächtigt ist. Sein Lastschriftauftrag enthält den Aufdruck "Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor".

Im Gegensatz zur Überweisung wird damit der Zahlungsempfänger "Herr des Geschäfts". Damit ist es in der Verantwortung des Zahlungsempfängers, sich um den rechtzeitigen Zahlungseinzug zu kümmern. Sofern der zahlungspflichtige Kunde für ausreichende Deckung auf seinem Konto sorgt, vermeidet er, in Zahlungsverzug zu geraten.

Voraussetzung für die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung ist, dass beide Parteien ein Girokonto besitzen und der Gläubiger durch Bestätigung seiner Bank zum Lastschriftverfahren zugelassen ist. Das Lastschriftverfahren wird dann über die Einzugsermächtigung oder das Abbuchungsverfahren realisiert.

Wie wird eine Einzugsermächtigung widerrufen?

Wird ein Vertragsverhältnis gekündigt und beendet, sollte idealerweise zusammen mit der Kündigung auch eine eventuell bestehende Einzugsermächtigung widerrufen werden. Zwar beinhaltet die Kündigung in der Logik bereits die Aussage, dass der Dritte von der Einzugsermächtigung wegen der Beendigung des Vertragsverhältnisses keinen Gebrauch mehr machen darf. Dennoch kann es nicht schaden, ihn ausdrücklich nochmals darauf hinzuweisen, dass er keine Befugnis mehr hat, von dieser Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen.

Der Kunde kann die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Für den Widerruf gibt es keine Fristen und keine Begründungspflicht. Da der Gläubiger die Lastschrift in eigener Initiative nutzt, muss der Widerruf gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Da nicht jeder Gläubiger den Widerruf umsetzt, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall den Widerruf auch gegenüber der eigenen Bank bekanntzugeben. Allerdings genügt es nicht, nur die eigene Bank zu informieren. Der Widerruf gegenüber dem Gläubiger ist unabdingbar.

Zieht der Gläubiger, nachdem er den Widerruf seines Kunden erhalten hat, weiterhin Beträge vom Konto des Kunden ein, handelt er pflichtwidrig und macht sich schadensersatzpflichtig. Soweit dem Kunden durch den Buchungsvorgang und Schriftverkehr mit seiner Bank Kosten und Auslagen entstehen, muss der Gläubiger diese ersetzen. Vor allem dann, wenn nach dem Widerruf eine Lastschrift erfolgt und das Konto keine Deckung mehr aufweist und die Bank ihrem Kunden für die dann erfolgte Rückgabe der Lastschrift mangels Deckung Gebühren berechnet, gehen diese zu Lasten des Gläubigers.

Wie und wann kann der Kunde der Lastschrift widersprechen?

Sofern der Gläubiger trotz des erklärten Widerrufs Beträge vom Konto des Kunden einzieht, kann der Kunde der Lastschrift widersprechen.
Das Lastschriftverfahren bringt es mit sich, dass die Bank des Kunden zum Zeitpunkt der Leistung nicht wissen kann, ob ihr Kunde tatsächlich eine wirksame Einzugsermächtigung erteilt hat und ob diese im Augenblick der Abbuchung noch immer besteht. Erst wenn der Kunde die Buchung, meist durch schweigende Zustimmung, genehmigt hat, steht endgültig fest, dass die Zahlung in Ordnung geht.
Wegen dieses Umstandes hat der Kunde das Recht, jeder Abbuchung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde, muss die Bank die Abbuchung vorläufig stornieren. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Gläubigers.

Die Widerspruchsfrist des Kunden gegen die Lastschrift beträgt acht Wochen nach Zusendung des Kontoauszuges an den Kunden. Ursprünglich betrug die Frist sechs Wochen. Sie wurde in 2012 international angepasst (SEPA-Verfahren) und auf acht Wochen verlängert. Wird das Konto online geführt, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in dem die Buchung online für den Kunden erkennbar ist. Der Widerspruch muss der Kunde gegenüber seiner eigenen Bank erklären. Bei online geführten Konten gibt es dafür vielfach einen entsprechenden Link. Ansonsten sollte die Bank schriftlich informiert werden. Besteht keine Einzugsermächtigung (für die der Gläubiger beweispflichtig ist!) oder handelt der Gläubiger in betrügerischer Absicht, kann der Widerruf auch noch bis 13 Monate erklärt werden. Um die eigenen Schadensminderungspflicht gerecht zu werden, sollte der Kontoinhaber seine Kontobewegungen regelmäßig prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Abbuchungsverfahren und Einzugsermächtigung?

Das Lastschriftverfahren ist der Oberbegriff für die Einzugsermächtigung und das Abbuchungsverfahren. Beim Abbuchungsverfahren beauftragt der Zahlungspflichtige Kunde seine Bank, die vom Zahlungsgläubiger vorgelegte Lastschrift von seinem Konto abzubuchen. Das Verfahren ähnelt der Giroüberweisung. Sobald der Lastschriftbetrag abgebucht und an den Empfänger überwiesen ist, ist die Zahlung endgültig erledigt. Ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht!

Bei der Einzugsermächtigung weist nicht der zahlungspflichtige Kunde seine Bank zur Zahlung an, sondern erteilt dem Zahlungsgläubiger die Genehmigung, von seinem Konto einen bestimmten Betrag einzuziehen. Der Zahlungsempfänger leitet diese Genehmigung seines Kunden an dessen Bank als Inkassostelle weiter. Erst wenn der zahlungspflichtige Kunde der erfolgten Lastschrift nicht binnen sechs Wochen widerspricht, ist die Zahlung endgültig realisiert.

Musterformulierung für den Widerruf der Einzugsermächtigung

Betreff: Vertragsnummer / Kundennummer / Ihr Aktenzeichen
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige hiermit das oben bezeichnete Vertragsverhältnis fristgemäß zum 31. Dezember 2015. Zugleich widerrufe ich hiermit die erteilte Einzugsermächtigung. Für eine kurze Bestätigung bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen

Musterformulierung für den Widerspruch gegen eine Lastschrift

Kunde an Bank:
KontoNr.
Datum: 15.7.2015 (8-Wochen-Frist!)
... am 6. Juli 2015 wurden von meinem Konto, Kontonummer 123456789 durch die Piraterie GmbH 129 EUR abgebucht. Ich widerspreche hiermit dieser Lastschrift und bitte, den abgebuchten Betrag meinem Konto wieder gutzuschreiben.

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