Eine korrekte Mahnung schreiben

Eine korrekte Mahnung schreiben

Was ist eigentlich eine Mahnung?


Wer eine korrekte Mahnung schreiben möchte, muss wissen, was es mit einer Mahnung konkret auf sich hat und welche Ziele er damit verfolgen möchte. Eine blind verfasste Mahnung geht oft ins Leere. Ein bisschen Theorie hilft, den Schleier zu lüften und die u.b. Mustermahnungen auf die eigene Situation anzuwenden.

Also: Eine Mahnung ist allgemein die Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die vertraglich vereinbarte Leistung endlich zu erbringen. Anlass für die Mahnung ist, dass der Schuldner aus welchen Gründen auch immer die Leistung bislang nicht erbracht hat. Die Leistung des Schuldners hängt vom Inhalt des jeweiligen Vertrages ab. Die Rolle des Gläubigers und Schuldners ist immer beidseitig zu verstehen. Der Gläubiger kann auch Schuldner sein, umgekehrt kann der Schuldner Gläubiger sein, je nachdem, wer was fordert und wer mit was in Verzug ist.

Beispiel: Handelt es sich um einen Kaufvertrag, kann der Verkäufer (Gläubiger) vom Käufer (Schuldner) den Kaufpreis fordern. Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, gerät er in Verzug und der Verkäufer kann ihn zur Zahlung mahnen. Im umgekehrten Falle kann der Käufer (Gläubiger) vom Verkäufer (Schuldner) die Lieferung der vereinbarten Kaufsache fordern, so dass der Verkäufer in Verzug gerät, wenn er die Kaufsache nicht vereinbarungsgemäß liefert. In diesem Falle ist der Käufer selbst Gläubiger und kann den Verkäufer anmahnen, die Kaufsache endlich zu liefern. Je nachdem ist die Mahnung zu formulieren.

Oder: Hat Herr Mueller mit einem Telefondienstleister einen Handyvertrag abgeschlossen, gerät der Dienstleister in Verzug, wenn er die Leitung nicht freischaltet oder bestimmte Datendienste nicht zur Verfügung stellt. Dann kann Mueller mahnen. Umgekehrt kommt Mueller in Verzug, wenn er die vereinbarten Gebühren nicht bezahlt, so dass ihn der Telefondienstleister zur Zahlung mahnen kann.

Welche Konsequenzen hat die erfolglose Mahnung?


Bleibt die Mahnung erfolglos, weil der jeweilige Vertragspartner die vereinbarte Leistung trotz Mahnung nicht erbringt, kann der leistungsberechtigte Partner des jeweiligen Vertrages im Regelfall vom Vertrag zurücktreten. Damit wird der Vertrag unwirksam. Eventuell empfangene Leistungen sind zurückzugewähren. Hat ein Vertragspartner den Rücktritt verschuldet, ist er gegenüber dem Partner auch schadensersatzpflichtig und muss ihm Schäden ersetzen, die dadurch entstanden sind, dass er die vereinbarte Leistung nicht erbracht hat. Auch hier kommt es auf dem Vertragstyp an. Handelt es sich um einen Kaufvertrag, muss der Käufer vor Erklärung des Rücktritts dem Verkäufer die Nachbesserung erlauben. Nachbesserung bedeutet, dass der Verkäufer die Ware reparieren oder Ersatzware liefern darf. Erst wenn dies misslingt, kann der Käufer zurücktreten. Umgekehrt kann der Verkäufer zurücktreten, wenn der Käufer nicht zahlt. Statt des Rücktritts kann der Verkäufer den Käufer aber auch auf Zahlung des Kaufpreises verklagen.

Welche sind die Voraussetzungen einer Mahnung?


a. Die Mahnung begründet den Schuldnerverzug

Der Begriff der Mahnung ist ein Begriff aus dem allgemeinen Vertragsrecht. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen der Mahnung in § 280, 286 BGB. Die Wirkung einer Mahnung besteht darin, dass der Schuldner in Verzug kommt.

Schuldnerverzug setzt allgemein voraus: ...

Die Forderung ist wirksam ist (z.B. keine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums, arglistiger Täuschung pp), die Forderung ist fällig (keine Fälligkeit, wenn der Schuldner eine Einrede hat, z.B. wegen Mängel der Kaufsache Gewährleistungsansprüche geltend macht)

der Schuldner erbringt die Leistung nicht oder nicht rechtzeitig

und der Schuldner hat die Verzögerung zu vertreten .

Die Fälligkeit allein begründet noch nicht unbedingt den Schuldnerverzug. Dazu muss der Schuldner gemahnt werden. Die Mahnung ist die schlichte Erklärung des Gläubigers, mit der er den Schuldner letztmalig auffordert, die Leistung zu erbringen. Dem Schuldner soll damit vor Augen geführt werden, dass seine weitere Leistungsverzögerung für ihn nachteilige Konsequenzen haben wird. Statt der Mahnung kann der Gläubiger den Schuldner auch direkt auf Leistung verklagen oder ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zu stellen (§ 286 I S. 2 BGB). Beide Fälle stellen sich als besonders eindrucksvolle Leistungsaufforderungen dar.

Der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Dabei ist es ihm übertragen, die leistungsverzögernden Umstände darzulegen. Der Gläubiger braucht im Prozess nur darzulegen und nachzuweisen, dass der Schuldner nicht geleistet hat, seine Forderung fällig ist und er in Verzug ist.

b. Wann ist die Mahnung entbehrlich?

Nicht immer muss der Gläubiger mahnen. In bestimmten Fällen gerät der Schuldner ohne Mahnung in Verzug.

Steht im Vertrag oder in der Rechnung, dass der Schuldner zu einem bestimmten Zeitpunkt liefern oder zahlen muss, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zur vereinbarten Zeit leistet.

Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn auf ein Ereignis und eine darauf aufbauende angemessene Zeit zur Leistung abgestellt wird, so dass sich von dem Ereignis an die Leistungspflicht berechnen lässt. Beispiel: Der Schuldner hat sich vertraglich zur Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Ware verpflichtet.

Eine Mahnung ist sinnlos und damit verzichtbar, wenn der Schuldner vor oder nach der Fälligkeit ernsthaft und endgültig erklärt, er werde nicht zahlen oder liefern.

Ist der Schuldner Verbraucher, gilt eine Besonderheit. Er kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Eine Mahnung braucht es nicht. Voraussetzung ist, dass der Schuldner in der Rechnung auf diese Konsequenz hingewiesen wurde. Zugleich steht es dem Gläubiger frei, durch eine ausdrückliche Mahnung einen früheren Verzugseintritt herbeizuführen und die 30-Tage-Frist abzukürzen.

c. Welches sind die Konsequenzen von Schuldnerverzug und Mahnung?

Der Schuldner hat dem Gläubiger den Verzögerungsschaden zu ersetzen. Der Schaden kann insbesondere darin bestehen, dass der Gläubiger ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragt und Kosten verursacht.

Der Schuldner (Verbraucher) muss eine Geldschuld während des Verzugs mit 5 Prozent über dem Basiszinssatz verzinsen (§ 288 BGB). Ist der Schuldner Kaufmann, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz.

Während des Verzugs haftet der Schuldner für jede, auch leichte Fahrlässigkeit und nicht mehr bloß für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Muster für ein Mahnschreiben


Allgemein: Eine Mahnung muss eigentlich nur beinhalten, dass der Vertragspartner aufgefordert wird, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Ausgangspunkt ist, was vertraglich vereinbart wurde. Insbesondere sind dabei Zahlungs- und Lieferfristen und auf Verkäuferseite AGB zu beachten. Dem Schuldner muss deutlich gemacht werden, dass er infolge seines Verzugs Konsequenzen riskiert. Idealerweise sollte ein Datum bezeichnet werden, bis zu dem ultimativ eine Reaktion erwartet wird.

Sehr geehrte/r Herr/Frau Schuldner,

1. Mahnung wegen Zahlung eines Fernsehers


Sie haben am 3.4.2015 in unserem Geschäftslokal einen Fernseher Marke "Weitblick ST3" gekauft. Der Fernseher wurde Ihnen ausgeliefert. Vereinbarungsgemäß wollten Sie den Fernseher innerhalb von 8 Tagen bezahlen. Der Kaufpreis in Höhe von 499 EUR steht heute, am 12.4.2015 noch immer offen. Wir fordern Sie hiermit auf, den Fernseher unverzüglich, spätestens mit Eingang Ihrer Überweisung zum 16.4.2015, zu bezahlen. Nach Fristablauf sehen wir uns leider veranlasst, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie zu erwirken. Aufgrund ihres Verzugs sind Sie dann verpflichtet, uns entstehende Kosten als Verzugsschaden zu erstatten.

2. Mahnung wegen Lieferung eines Fernsehers


Ich habe am 3.4.2015 In Ihrem Geschäftslokal einen Fernseher Marke "Weitblick ST3" gekauft. Sie hatten mir zugesichert, den Fernseher spätestens 8 Tage danach auszuliefern. Es ist keine Lieferung erfolgt. Ich darf Sie auffordern, mir den Fernseher unverzüglich, spätestens aber bis 16.4.2015 zu liefern. Nach Fristablauf werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und behalte mir ausdrücklich vor, den durch Ihren Verzug bedingten Schaden, der mir durch den Mehrkosten bedingten Kauf eines gleichwertigen Fernsehers möglicherweise entsteht, Ihnen gegenüber geltend zu machen.

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