Zurich
Kündigungsadresse:
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Telefon: | 49 069 7115-0 |
---|---|
Fax: | 49 069 7115-3358 |
Email: | service@zurich.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Zurich
Verträge von der Züricher Versicherung können jederzeit gekündigt werden. Wichtig ist, dass die persönlichen Daten und die Versicherungsnummer eingetragen werden und das die Kündigungsfrist des Vertrages eingehalten wird. Die Kündigungsfrist kann dem Vertrag entnommen werden. Eine Versicherung muss immer schriftlich gekündigt. Erlaubt sind E-Mail, Fax oder per Post.
Welche Kündigungen müssen bei der Züricher Versicherung eingehalten werden?
Die Züricher Versicherung kann bei einer Beitragsangleichung innerhalb eines Monats nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung gekündigt werden. Frühestens kann zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, in dem die Erhöhung wirksam werden soll. Auch nach einem Versicherungsfall kann die Versicherung gekündigt werden. In diesem Fall kann die Versicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Schadensleistung durch die Versicherung erbracht wurde oder eine Klage über den unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch aus der Versicherung zugestellt wurde. Bei einer Kündigung ist es wichtig, dass auch ein Grund angegeben wird. Dann kann die Kündigung schneller bearbeitet werden.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei der Züricher Versicherung?
Bei der Züricher Versicherung gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür ist es wichtig, dass ein triftiger Grund für die Kündigung vorliegt. Dieser muss in der Sonderkündigung genau erläutert werden. Eine Sonderkündigung muss immer schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen. Ob es sich bei der Kündigung um eine Sonderkündigung handelt, obliegt den gesetzlichen Regelungen der Versicherung.
Wann erhält der Versicherte eine Kündigungsbestätigung?
Der Versicherte erhält in der Regel per Post innerhalb einer Woche eine Bestätigung der Versicherung, dass die Kündigung eingegangen ist. In dieser Bestätigung wird das Austrittsdatum schriftlich niedergelegt. Sollte nach zwei Wochen noch keine Kündigungsbestätigung eingegangen sein, dann sollte sich der Versicherte telefonisch noch einmal mit der Züricher Versicherung in Verbindung setzen.
Was passiert mit einer Einzugsermächtigung bei einer Kündigung der Versicherung?
Eine Einzugsermächtigung erlischt immer mit dem Ende einer Versicherungslaufzeit. Sie muss nicht separat gekündigt werden. Ist eine Einzugsermächtigung einmal erloschen kann sie nicht wieder aktiviert werden. Auch dann nicht, wenn ein Versicherter eine andere Versicherung bei der Züricher Versicherung abschließt. In diesem Fall müsste eine neue Einzugsermächtigung erstellt werden.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Alle Verträge der Züricher Versicherung können innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Er kann per Fax, Post oder E-Mail an die Versicherung gesendet werden. Wichtig ist, dass der Widerruf innerhalb dieser Frist der Versicherung vorliegt. Spätere Zusendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Nach den 14 Tagen kann nur noch gekündigt werden. Bei einem Widerruf per Post zählt der Poststempel.