Zimmertheater Tübingen

Kündigungsadresse:

Zimmertheater Tübingen GmbH

Bursagasse 16
72070 Tübingen


Telefon:07071 - 92730
Fax:07071 - 927322
Email:info@zimmertheater-tuebingen.de
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14.11.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Zimmertheater Tübingen

Das Zimmertheater Tübingen zählt zu den renommierten Schauspielhäuser der Region rund um Tübingen. Mittels eines Abonnement kann der Interessierte regelmäßig aktuelle Aufführungen besuchen, und somit die jungen Künstler unterstützen. Dafür wird ein Vertrag zwischen dem Schauspielhaus und dem Besucher unter einer persönlichen Vertragsnummer geschlossen. Diese Nummer legitimiert den Abonnementen zum regelmäßigen Besuch der Vorstellungen des Zimmertheaters. Alle Anfragen und Änderungen des Vertrages sind ausschließlich über diese Vertragsnummer abzuwickeln. Insbesondere für die korrekte Zuordnung von Anfragen ist dies besonders wichtig. Wie bei jedem Vertrag ist auch bei diesem mit dem Zimmertheater ein Widerruf möglich. Wichtig ist hierbei nur die Einhaltung der Voraussetzungen, damit der Widerspruch anerkannt werden kann. Hierfür ist die Frist, die im Vertrag fest verankert ist, einzuhalten. Eine bestimmte Form ist einzuhalten. So muss der Empfänger, hier das Zimmertheater Tübingen, mit der vollständigen Anschrift auf dem Widerspruch oben links platziert werden. Auf der rechten Seite, gegenüberliegend wird der Absender und die Vertragsnummer eingetragen. Es folgt danach eine sachliche, unpersönliche Ansprache. Die Formulierung " Hiermit widerspreche ich..." ist notwendig, um das Ansinnen klar zu definieren. Dazu muss das Datum, zu welchem Zeitpunkt der Widerspruch gefordert wird, klar ersichtlich sein. Am Ende des Widerspruchs muss das Datum der Erstellung und eine handschriftliche Unterschrift stehen. Nur dann ist der Widerspruch rechtsgültig.
Ähnlich verhält es sich bei der Kündigung des Abonnements. Auch hier ist die Frist einzuhalten, weshalb das Datum der Erstellung der Kündigung wichtig und entscheidend ist. Eine Kündigung ist nicht rückwirkend durchsetzbar. Nach spätestens vier Wochen sollte der Kündigung eine Bestätigung des Vertragspartners folgen. Die Einzugsermächtigung für die Zahlung des in Anspruch genommenen Service erlischt nicht automatisch mit der Kündigung. Um doppelte Abbuchungen zu vermeiden endet mit Anerkennung der Kündigung die Einzugsermächtigung. Diese wird in einem separaten Schreiben dem Vertragspartner entzogen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Kontoinhaber und die Bankverbindung, sowie der Name und die Anschrift des Vertragspartners, klar ersichtlich ist. Hinzu kommt die Angabe der Vertragsnummer.
Generell gibt es unterschiedliche Fristen für Widerrufe und Kündigungen. In der Regel ist ein Widerruf binnen vier Wochen nach Vertragsabschluss möglich. Eine Kündigung kann normalerweise zwei Wochen vor Ende des laufenden Monats erfolgen. Ausnahmen sind jedoch möglich. Deswegen ist es wichtig vor dem Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB`s, zu kennen. Hier sind alle vertragsrechtlich relevanten Details eindeutig erläutert. Die Anerkennung dieser AGB`s erfolgt meist mit der Unterschrift des Vertragspartners. Dies ist wichtig, damit beide Partner auf der rechtlichen Ebene abgesichert sind und keine Ansprüche geltend machen können. Werden diese Bedingungen nicht oder nicht vollständig anerkannt, dann kommt häufig der Vertragsabschluss auch nicht zustande.

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