Zeitungsverlag Waiblingen
Kündigungsadresse:
Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
Albrecht-Villinger-Straße 10
71332 Waiblingen
Telefon: | +49 7151 566 0 |
---|---|
Fax: | +49 7151 566 401 |
Email: | info@zvw.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Zeitungsverlag Waiblingen Verträge kündigen
Zeitungsverlag Waiblingen Verträge widerrufen
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Zeitungsverlag Waiblingen
Beim Zeitungsverlag Waiblingen gibt es unterschiedliche Formen von Kündigungsfristen.
Hier muss man auf die Art des Abonnements achten. Hat man beispielsweise ein Abonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit (diese beträgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 24 Monate), dann muss man mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Ein Abonnement-Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer wird nach deren Ablauf als unbefristetes Abonnement fortgeführt, wenn man nicht fristgerecht kündigt.
Bei einem unbefristeten Abonnementvertrag kann man dann jeweils zum 5. eines Monats zum Monatsende das bestehende Abonnement kündigen.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Bei Zahlungsverzug von zwei monatlichen Bezugspreisen hat der Zeitungsverlag Waiblingen das Recht, nach einer Fristsetzung, alle verbleibenden monatlichen Beiträge für den Rest der Vertragslaufzeit zu fordern oder den Vertrag des Abonnements fristlos zu kündigen.
Seitens des Abonnenten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderkündigungsfristen vorgesehen.
Beim ePAPER-Abonnement erhält man Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden die Zugangsdaten unberechtigt an Dritte weitergegeben, so kann der Zeitungsverlag Waiblingen das Abonnement kündigen. Der Zeitungsverlag Waiblingen kann in diesem Fall auch ein zusätzliches Nutzungsentgelt erheben.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Damit man eine Kündigungsbestätigung für das Abonnement erhält, sollte man in seinem Kündigungsschreiben neben der eigenen Anschrift und der Abonnementnummer auch den Hinweis haben, dass man eine Bestätigung der Kündigung wünscht.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Eine erteilte Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch. Um die Einzugsermächtigung zu kündigen, muss man bei der Bank, bei der man das Abbuchungsverfahren ist, mitteilen, dass die Einzugsermächtigung nicht mehr gültig ist. Nur dann ist man sicher, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen
Gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Waiblinger Zeitungsverlages hat man eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem man die erste Ware in Besitz genommen hat. Damit ist gemeint, der Tag, an dem man beispielsweise die 1. Zeitung erhält, bzw. der Tag, an dem man zum 1. Mal die Druckausgabe liest.
Um den Vertrag zu widerrufen, muss eine eindeutige Erklärung per Brief, Fax oder E-Mail an den Zeitungsverlag in Waiblingen geschickt werden. Die Anschrift des Zeitungsverlages lautet:
Zeitungsverlag GmbH & Co. Waiblingen KG
Aboservice
Albrecht-Villinger-Straße 10, 71332 Waiblingen
Telefax: 07151 566403
Telefon: 07151 566444
E-Mail: aboservice@zvw.de
gemacht werden.
Man kann sich auch ein Musterwiderrufsformular kostenlos downloaden.
Macht man von der elektronischen Widerrufserklärung Gebrauch, so erhält man umgehend per E-Mail die Bestätigung über den Widerruf.