Württembergische

Kündigungsadresse:

Württembergische Versicherung AG

Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart


Telefon:07116620
Fax:0711662822520
Email:info@wuerttembergische.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Württembergische

Immer wieder muss man sich aus irgendwelchen Gründen von der Versicherung trennen. So gibt es Bei den Verschiedenen Versicherungsarten verschiedene Kündigungsfristen. Ein Versicherungsvertrag kann in der Regel bis zu 3 Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Dann kann der Vertrag wieder drei Monate vor dem Ablauf des nächsten Versicherungsjahres gekündigt werden. Die automatische Verlängerung erfolgt immer um ein Jahr. Längere Laufzeiten werden von den Versicherungsnehmern explizit bestätigt. Das Versicherungsjahr hängt von dem Zeitpunkt des Abschlusses der jeweiligen Versicherung ab. Ausnahme bildet die Autoversicherung. Die Verträge laufen bei den meisten Versicherern von Automobilen zum 1.1. eines jeden Jahres ab und können bereits einen Monat vorher gekündigt werden. Also bis spätestens bis zum 30.11. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs oder bei einer Abmeldung erlischt die KFZ-Versicherung automatisch.


Sonderkündigungsfristen gibt es ebenfalls

Wer einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen hat, kann diesen erst zum Ablauf des dritten Jahres gekündigt werden und danach jeweils zum Ende eines weiteren Jahres. Dann allerdings auch immer bis 3 Monate vor Ablauf das Versicherungsjahres. Es gibt ein neues Versicherungsvertragsgesetz nach dem auch 5-Jahresverträge jetzt zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden können, unabhängig davon ob es neu abgeschlosse Verträge sind oder diese schon länger bestehen.

Kündigung nach einem Schaden

Tritt ein Schadensfall ein kann der Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder nach Wahl zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, und zwar nachdem der Schaden durch den Versicherer reguliert wurde.
Bei der Rechtsschutzversicherung müssen es zwei Schäden sein, die vom Versicherer erstattet wurden, bevor man ein Sonderkündigungsrecht hat.
Tritt ein Hausrat- oder Gebäude-Schaden ein, hat man bereits nach der Meldung des Schadens ein Kündigungsrecht und muss nicht bis nach der Abwicklung warten.


Kündigungsrecht nach einer Prämienerhöhung

Werden die Beiträge des Vertrags erhöht, ohne dass sich der Versicherungsumfang sichtbar erweitert, kann der Vertrag binnen Vier Wochen und mit sofortiger Wirkung, beginnend mit dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird, gekündigt werden. 

 

Wegfall des Risikos

Wenn das versicherte Risiko wegfällt, kann die Versicherung direkt aufgehoben werden. Das ist zum Beispiel bei den Tierversicherungen der Fall. Ein voraus gezahlter Versicherungsbeitrag wird in dem Fall anteilig zurückerstattet.

Für die Gebäudeversicherung gelten folgende Sonderkündigungsregelungen:

Gekündigt werden kann nach einem Besitzwechsel

Bei einem Hauskauf kann der neue Besitzer ab der Grundbuchumschreibung und bis zu einen Monat danach die Versicherung kündigen. Der neue Besitzer kann sie eigene Versicherung selbst wählen.
Wie bei allen Verssicherung hat man nach einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung kann fristlos erfolgen. Der Vorbesitzer bekommt dann die bereits zu viel gezahlte Prämie anteilig zurück.


Wie kündigt man eine Württembergische Versicherung richtig?

Senden Sie am besten einen Einschreibebrief in dem Sie die Versicherungsnummer, den Versicherungsnehmer und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Ist es nicht sicher wann das Versicherungsjahr abläuft schreiben Sie "bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Sie müssen keinen konkreten Grund angeben, es sei denn es ist eine Sonderkündigung.

- Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Eine Kündigungsbestätigung sollte zwei Wochen später eingegangen sein.

- Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung sollte mit der Kündigung gegenstandslos sein. Allerdings kann man diese auch im Kündigungsschreiben widerrufen werden.

- Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen

Ein Vertrag kann vierzehn Tage nach Eingang der Widerrufsbelehrung widerrufen werden.

Alle Briefe richten Sie an folgende Adresse:
Württembergische Versicherung AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart, Deutschland
Telefon: 0711 6 62-0
Telefax: 0711 6 62 82 2520

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