Volkswagen Leasing
Kündigungsadresse:
Volkswagen Leasing GmbH
Gifhorner Str. 57
38112 Braunschweig
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Volkswagen Leasing
Unter Leasing versteht man Miete oder Pacht eines Objekts. Hier kommt ein Nutzungsüberlassungsvertrag zustande. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber finanziert und beschafft. Der Leasingnehmer bekommt dieses Objekt dann gegen Zahlung eines Entgelts, was zuvor vereinbart wird, zur Nutzung gestellt. Der Leasingvertrag wird mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart. Der Leasinggeber kann nach Beendigung der Laufzeit, sofern der Leasingnehmer den Vertrag nicht verlängern oder das Leasingobjekt kaufen möchte, über das Leasingobjekt wieder frei verfügen. Sollte man trotzdem Interesse an einer Übernahme der Leasingfahrzeugs haben, besteht die Möglichkeit sich an den Handelspartner zu wenden.
Die Leasingzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Objekts, die mit dem Leasinggeber und -nehmer im Vertrag vereinbart wurde. Wenn man den Leasingvertrag vorzeitig kündigen möchte, dann bedarf es zuerst einer Einwilligung des Leasinggebers. Hierbei handelt es sich um einen Ausnahmefall. Im Leasing-Vertrag wird die vereinbarte Vertragszeit fest abgeschlossen. Sollte das Leasingobjekt aber, sechs Monate nach Vertragsbeginn, einen Totalschaden erleiden oder es handelt sich um Verlust oder um Reparaturkosten, die durch einen Unfall verursacht werden, von mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswerts, kann der Vertrag durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag beendet werden.
Der Leasingnehmer ist an den schriftlichen Leasingantrag vier Wochen lang gebunden. Der Leasinggeber kann den Antrag innerhalb dieser Frist bestätigen.
Das Leasingfahrzeug kann auf Basis des Schadenkatalogs zurückgegeben werden, der vorab ausgehändigt wird. Hier findet man eine Übersicht der akzeptierten und darüber hinausgehenden Schäden am Fahrzeug. Das heißt, dass der Leasingnehmer den Vertrag gar nicht oder zu ungünstigen Konditionen kündigen kann.
Wenn der Leasingnehmer zwei aufeinander folgende Raten nicht bezahlt hat, dann kann der Leasinggeber den Vertrag wegen Zahlungsverzug kündigen. Genauso kann der Leasinggeber das Vertragsverhältnis beenden, wenn der Kunde das Leasingobjekt vertragswidrig behandelt.
Es ist nicht so einfach den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Der Vertrag kann aber fristlos gekündigt werden, wenn der Leasinggeber falsche Angaben gemacht hat oder irgendwelche Tatsachen verschwiegen hat.
In einem Sterbefall besteht eine Sonderkündigungsfrist. Hier kann der Vertrag zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden, sofern die Erben kein Interesse an Weiterführung des Vertragsverhältnisses haben. Hierbei handelt es sich um ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Der Vertrag endet automatisch ordentlich nach Ablauf der festen Vertragszeit. Am Ende der Laufzeit, die in der Regel drei oder vier Jahre dauert, kann man das Fahrzeug einfach beim ausliefernden Händler zurückgegeben. Danach besteht natürlich die Möglichkeit ganz flexibel auf ein neues Auto umzusteigen. So fährt man immer ein aktuelles Fahrzeug.
Im Normalfall erlischt mit der Kündigung des Vertrags auch die erteilte Einzugsermächtigung. Man kann im Kündingungsschreiben nochmals drauf hinweisen.