Versicherungskammer Bayern
Kündigungsadresse:
Versicherungskammer Bayern
Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
Maximilianstraße 53
80530 München
Telefon: | (089) 21 60-0 |
---|---|
Fax: | (089) 21 60-27 14 |
Email: | service@vkb.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Versicherungskammer Bayern
Die Kündigungsfristen der Versicherungskammer Bayern richten sich nach der Vertragslaufzeit und sind vertraglich festgelegt. Wer unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit den Vertrag auflösen möchte, kann jederzeit, zum Ende einer Versicherungsperiode, ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Der Kunde erhält dann den Rückkaufswert, der in der Anfangszeit der Versicherung allerdings noch sehr gering sein kann. Die Kündigung der Versicherung ist also mit Nachteilen verbunden. Nach dem Beginn der Rentenzahlung besteht keine Kündigungsmöglichkeit. Die Versicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden um das gebildete Kapital auf einen anderen Vertrag übertragen zu lassen. Dieser Vertrag muss zertifiziert sein und auf den gleichen Kundennamen laufen. Er kann bei unterschiedlichen Anbietern bestehen. Nach Beginn der Zahlung, ist eine Übertragung des gebildeten Kapitals nicht mehr möglich. Einzelheiten zur Vertragsbeendigung sind in den allgemeinen Bedingungen des Vertrags festgelegt.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Wie bei jeden Vertrag, gibt es auch bei der Bayerischen Versicherungskammer Sonderkündigungsfristen. So kann vor Ablauf des Vertrages, eine flexible Auszahlung, oder eine Teilkapitalauszahlung angefordert werden. Außerdem ist vertraglich, im Falle eines Ablebens, die Todesfallleistung festgelegt. Bei der privaten Rentenversicherung, wird an den Anspruchsberechtigten lebenslang, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit gezahlt. Stirbt also der Kunde vor Beginn der Auszahlungsphase, zahlt die Versicherungskammer Bayern, das zum Ende des Todesfallmonats berechnete Deckungskapital. Spezielle Versicherungen, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, erlöschen mit dem Renteneintritt automatisch. Nach §165 VVG kann vor Rentenbeginn, jederzeit schriftlich mitgeteilt werden, dass die Versicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode ruhen soll.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Die Kündigungsbestätigung dauert in der Regel etwa zwei Wochen. Wer sofort eine Kündigungsbestätigung benötigt, sollte persönlich vorsprechen und sich die schriftliche Kündigung gegen eine Bestätigung aushändigen lassen.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Mit der Kündigung erlischt die Einzugsermächtigung natürlich automatisch. Vorsorglich kann der Kunde bei der Bank von seinem Widerrufsrecht gebrauch nehmen. Die Einzugsermächtigung erlischt erst mit der letzten Zahlung des noch laufenden Versicherungsbeitrages.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Jeder Vertrag kann gesetzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Einige Verträge, wie zum Beispiel die private Rentenversicherung der Versicherungskammer Bayern, haben längere Widerrufszeiten. Die Vertragserklärung kann beim Abschluss einer Rentenversicherung innerhalb von 30 Tagen - ohne Angaben von Gründen - widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich, per Brief, Fax oder Email erfolgen. Die Frist beginnt, nachdem der Versicherungsschein und die Belehrung ausgehändigt wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Schriftliche Einwilligung: Der Widerspruch einer schriftlichen Einwilligung ist jederzeit für zukünftige Beitragsjahre möglich.
Folgende Verträge können bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen und gekündigt werden:
Berufsunfähigkeitsversicherung, Geförderte Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Kfz Versicherung, Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Lebensversicherung, Pensionsfond, Pflegeversicherung, Private Rentenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung