Versatel
Kündigungsadresse:
Versatel AG
Aroser Allee 78
13407 Berlin
Telefon: | 030 – 81 88 10 00 |
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Fax: | 04619090021 |
Email: | info@versatel.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Versatel
Versatel ist ein etwas in die Jahre gekommender Internet- und Telefondienstleister. Viele Kunden sind unzufrieden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis und mehr, sodass eine Kündigung der einzige Ausweg sein kann. Dazu gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, ehe blindlinks gekündigt wird, sodass folgende Informationen für Kunden in jedem Fall von Bedeutung sein werden.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Versatel verlangt eine Kündigungsfrist zum Vertragsende. Dazu ist es wichtig, dass vier bis acht Wochen im Vorfeld der Vertrag gekündigt wird. Ansonsten kommt es des Öfteren vor, dass Versatel die Kündigung für einen bis zwei Tage zu spät einreichen nicht einmal aus Kulanz akzeptiert. Daher ist es empfehlenswert, dass vor Vertragsende mindestens vier Wochen liegen, damit das Kündigungsschreiben von Versatel akzeptiert wird.
Es wäre zudem ratsam, ein Einschreiben parallel schicken, weil Versatel des Öfteren Schreiben als nicht eingegangen verzeichnet. Ob dies eine Masche sei oder nicht, das mag an dieser Stelle nicht vermeldet werden. Doch Kunden bestätigen dies bei Kündigung des Öfteren.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Leider nein! Versatel zeigt sich in vielerlei Hinsicht äußerst kundenunfreundlich, wenn es um Sonderkündigungsfristen geht. Somit muss der Vertrag bis Ende einer Laufzeit auch vollständig bezahlt werden.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Auf diese Frage ist schwer zu antworten. Es sind sehr gegensätzliche Ansichten der Kunden diesbezüglich im Umlauf. Wichtig ist, dass es durchaus länger dauert, ehe die Kündigungsbestätigung kommt. Das kann durchaus vierzehn Tage bis vier Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Oftmals sogar dann, wenn die Vertragslaufzeit dem Ende zugeht. Doch wichtig sei hier kurz zu erwähnen, dass der Poststempel am Kündigunsschreiben entscheiden für die Kündigung ist und vor Gericht geltend ist.
Versatel antwortet sehr sporadisch und meist dauert es eine ganze Weile. Bis zu vier Wochen ist bei Versatel mit zu rechnen, ehe die Kündigung akzeptiert ist oder möglicherweise das Gegenteil der Fall ist.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Nein! Deswegen empfiehlt es sich dringend bei der Kündigung sofort den Widerruf der Einzugsermächtigung auszusprechen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Versatel keine rechtliche Handhabe mehr hat, um vom Konto des Kundens weiterhin Geld abzuziehen. Natürlich wäre eine Kopie des Schreibens wichtig, um es zur Not bei der Bank aufgrund von Missverständnissen vorzeigen zu können.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Versatel gibt seinen potenziellen Kunden bis zu vierzehn Tage Zeit, um den noch unverbindlichen Vertrag widerrufen zu können. Nur einen Tag über diese vierzehntägige Widerrufsbelehrung greift der Vertrag und Versatel akzeptiert den Widerruf leider nicht mehr.