Verkehrsgesellschaft
Kündigungsadresse:
Verkehrsgesellschaft mbH Untermain
Ludwigstraße 8
63739 Aschaffenburg
Telefon: | 06021/3392-0 |
---|---|
Fax: | 06021/3392-40 |
Email: | info@vu-gmbh.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Verkehrsgesellschaft
Kündigungsmöglichkeiten und zu wahrende Fristen
Sonderkündigungsmöglichkeiten
Verkehrsgesellschaft Untermain kündigen
Die Verkehrsgesellschaft mbH Untermain hat den Status eines Verkehrsunternehmens des öffentlichen Nahverkehrs. Seit dem 01.Januar 2006 werden Verbindungen in der Region Bayerischer Untermain bedient.
Die Verkehrsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind an die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn angelehnt und entsprechen diesen im Großen und Ganzen.
Auf den Strecken werden Zeitkarten im Abonnement angeboten. Das heißt, es werden Jahreskarten und Monatskarten angeboten, sowohl für jede Personengruppe, als auch speziell nur für Schüler oder Studenten. Der Kaufpreis für Zeitkarten im Abonnement ist sofort beim Erwerb zu zahlen, wobei der Preis für Monatskarten auch monatlich per Banklastschrift gezahlt werden kann.
Kündigungsmöglichkeiten und zu wahrende Fristen
Vor dem ersten Geltungstag, kann jede Fahrkarte und auch das Abonnement ohne Gebühren zurück gegeben werden oder gekündigt werden. Monatskarten oder Jahreskarte im Abonnement können innerhalb der ersten 10 Monate der Gültigkeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem Kalendertag des nächsten Termins des Beginns des nächsten Geltungszeitraumes gekündigt werden. Eine Kündigung ist in jedem Fall schriftlich bei der Ausgabestelle einzureichen. Bei der Kündigung eines Jahres-Abonnements muss die Jahreskarte spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin bei dem Verkehrsträger vorliegen. Es ist dringend geraten, die Karte per Einschreiben zu versenden oder persönlich gegen Aushändigung einer Quittung abzugeben. Wird diese Frist nicht eingehalten, so erfolgt eine weitere Belastung bis zum nächsten Kündigungstermin.
Bei einem Jahres-Abo wird bei einer Kündigung innerhalb der Laufzeit auf den Preis von Monatskarten zurück gerechnet und der Preis der noch nicht abgefahrenen Monate dagegen gerechnet. Die Differenz wird dann entweder nach erhoben oder rück erstattet.
Sonderkündigungsmöglichkeiten
Wird die Jahreskarte bedingt durch Krankheit gekündigt oder in der Geltungsdauer unterbrochen, so wird pro Tag, an dem nicht gefahren werden kann 1/360 des Fahrpreises erstattet. Wichtig ist dabei, dass ein ärztliches Attest die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage nachdem wieder gefahren werden kann beim Verkehrsunternehmen vorliegen, weil sonst die Erstattung nicht mehr anerkannt wird.
In gleicher Weise verhält sich eine Rückgabe oder Unterbrechung des Jahres-Abos bei eintritt in eine Elternzeit. Dazu ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen und die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Elternzeit in Anspruch genommen wird und die voraussichtliche Dauer der Inanspruchnahme.
In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 15 EUR erhoben.
Auf Abo Manager kann man sich verlassen, wenn man Verträge kündigen möchte. Ich hatte ein AboPlus bei der Verkehrsgesellschaft am bayerischen Untermain, dass ich unbedingt kündigen wollte. Als ich im Internet zufällig die Webseite von Abo Manager sah, beschloss ich, das Unternehmen mit der Kündigung zu beauftragen. Das erwies sich als ausgezeichnete Entscheidung. Fristgerecht und problemlos wurde mein AboPlus gekündigt, ohne dass ich selbst etwas dazu tun brauchte. Ich kann den Service von Abo Manager aus eigener Erfahrung jedem empfehlen.