TUTicket Verkehrsverbund Tuttlingen
Kündigungsadresse:
TUTicket Verkehrsverbund Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: | (0 74 61) 926-5300 |
---|---|
Fax: | (0741) 14 477 |
Email: | info@tuticket.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei TUTicket Verkehrsverbund Tuttlingen
Wie kündige ich mein Abo beim TUTicket Verkehrsverbund Tuttlingen?
Wer sein Jahres-Abo beim TUTicket Verkehrsverbund des Landkreises Tuttlingen kündigen möchte, muss einige Dinge beachten, damit die Kündigung reibungslos vonstattengeht. Das Jahres-Abo hat eine Mindestgültigkeit von 12 Kalendermonaten, beginnend mit dem 1. des Monats. Wer sein Abo nicht rechtzeitig kündigt, verlängert es automatisch um weitere 12 Monate.
Rechtzeitig kündigen bedeutet, dass der Abo-Inhaber seine Fahrkarte zum Ende des Kalendermonats, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem ganzen Kalendermonat, kündigen kann. Kündigt der Abo-Besitzer sein Abo also am 10. September wird die Kündigung zum 31. Oktober wirksam. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bis zum 25. des Vormonats erfolgen und an die Adresse der Geschäftsstelle des TUTicket Verkehrsverbundes Tuttlingen, Bahnhofsstraße 100, 78532 Tuttlingen, gesendet werden. Beachten muss der Abo-Inhaber, dass, falls vor Ablauf der 12 Kalendermonate gekündigt werden soll, für jeden Monat, in dem die Karte in Anspruch genommen worden ist, die Differenz zwischen dem Abo-Preis und dem Preis einer Monatskarte durch die Verkehrsgesellschaft erhoben wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die die Verkehrsgesellschaft zu tragen hat. Diese werden weiter unten noch eingehend erläutert. Ist die Kündigung wirksam geworden, muss der Karteninhaber seine Abo-Karte bis zum 5. des Folgemonats in der Stelle, die die Karte ausgegeben hat, zurückgeben. Falls der Inhaber diese Frist versäumt, muss er noch den nächsten regulären Monatsbeitrag bezahlen.
Neben einer regulären Kündigung, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, bestehen auch Sonderkündigungsmöglichkeiten sowohl seitens der Verkehrsgesellschaft als auch durch den Karteninhaber. Diesem wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn die Verkehrsgesellschaft die Tarifpreise erhöht. Dabei muss die Erhöhung des Monatsbeitrags prozentual höher sein als der relative Anstieg des deutschen Verbraucherpreisindexes. Trifft dies zu, kann der Abo-Besitzer spätestens zum 10. des Kalendermonats, der auf die Preiserhöhung folgt, schriftlich kündigen. Die Kündigung wird auch in diesem Fall erst endgültig wirksam, wenn der Inhaber seine Karte spätestens zum 5. des Folgemonats in der ausgebenden Stelle wieder abgibt.
Eine außerordentliche Kündigung kann auch seitens des Unternehmens erfolgen. Versucht das Unternehmen erfolglos den Beitrag abzubuchen, beispielsweise weil das Konto nicht gedeckt ist oder weil der Kontoinhaber die Lastschrift widerruft, kann die Verkehrsgesellschaft das Abo mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Kunde muss in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr über 2,50 EUR tragen.
Mit TUTicket hatte ich immer gute Erfahrungen gemacht. Allerdings brauchte ich meine AboCard nicht mehr und wollte diese alsbald als möglich auch kündigen. Der Kundenservice war mir auch dabei hilfreich. Denn dort erfuhr ich, dass ich einfach nur eine Kündigung in schriftlicher Form einreichen muss. Das tat ich auch, allerdings erst nach dem 19. des Monats, sodass ich den Folgemonat nochmals die AboCard bezahlen musste. Das mit dem Datum hätte man mir wohl mitteilen können, aber wenigstens war die AboCard am Ende gekündigt.