Thüga
Kündigungsadresse:
Thüga AG
Nymphenburger Straße 39
80335 München
Telefon: | +49 (0) 89-38197-0 |
---|---|
Fax: | +49 (0) 89-38197-1568 |
Email: | info@thuega.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Thüga
Wasserwirtschaft und Gas sowie Energie findet sich beim Anbieter Thüga. Hierbei handelt es sich um einen guten Anbieter, der auch viele Konditionen für seine Kunden bereit stellen wird. Es kann aber auch vorkommen, dass der Vertrag nicht mehr korrekt ist und ständig Erhöhungen eintreten. Diese Erhöhungen werden aber dennoch auch zu umgehen sein. Der Kunde hat das Recht einen solchen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen und das jederzeit. Dennoch ist es wichtig auch die Sonderkündigungsfristen einzuhalten. Es ist immer ein guter Plan, eine solche Kündigung zu schreiben und dem Anbieter damit zu sagen, dass es nicht mehr hingenommen wird. Der Kunde kann jederzeit eine solche Kündigung schreiben und damit auch erfolgreich sein. Die Kündigung sollte daher aber auch immer an die richtige Stelle gerichtet werden. Es ist überaus wichtig, mit der Kündigung auch den richtigen Ansprechpartner zu erreichen. Diese Kündigung sollte daher immer an diese Adresse gerichtet werden. Die Kündigung ist dann sicher auch schnell erledigt und es kann sich nach einem anderen Anbieter umgeschaut werden, der auch günstiger ist, mit allen weiteren Beiträgen.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Es sollte immer genaue Kündigungsfristen geben. Wer dem Anbieter Thüga kündigen will, sollte diese Fristen natürlich auch mit ein beziehen. Diese können zwischen zwei und drei Monaten betragen. Das ist überaus wichtig für den neuen Vertrag der abgeschlossen wird. Mit einem solchen Kündigungsschreiben ist es aber auch wirklich wichtig, die Fristen schon im Vorfeld mit ein zu beziehen. Dadurch lässt sich alles viel besser planen.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Ja, von einer Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung kann gesprochen werden, wenn der Anschlussinhaber verstirbt. In diesem Fall sollte aber eine Sterbeurkunde mit eingesendet werden. Eine weitere Möglichkeit für ein Sonderkündigungsrecht und damit auch keinerlei Fristen besteht auch, wenn der Inhaber des Anschlusses weg zieht und eine neue Wohnung einrichtet. Das Sonderkündigungsrecht ist natürlich auch jederzeit in Anspruch zu nehmen und kann für den Nutzer sehr gut sein.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Zunächst muss hier erwähnt werden, dass die Unternehmen nicht verpflichtet sind, eine solche Bestätigung zu verschicken. Es kann zwar angefordert werden, in dem Schreiben aber dennoch kann sich dieses Unternehmen das Versenden der Bestätigung auch vorbehalten. Es wird aber in der Regel auch so sein, dass die Bestätigung auch ohne Aufforderung kommen wird. Sollte das nicht geschehen, kann noch immer eine kurze Nachfrage vorgenommen werden.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Eine solche Einzugsermächtigung ist immer nur so lange gültig, wie auch ein Vertrag besteht. Viele haben eine solche Ermächtigung auch nicht erteilt und haben dann Probleme mit dieser Ermächtigung. Aber dennoch sollte diese sofort hinfällig sein, wen der Vertrag gekündigt worden ist. Das sollte der Nutzer natürlich wissen und auch in Anspruch nehmen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Es besteht natürlich auch ein Widerrufsrecht. Ein Widerruf sollte innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. Dadurch wird der Vertrag nicht zu Stande kommen und es wird auch zu keinerlei weiteren Kosten kommen. Der Nutzer sollte sich aber vor dem Vertrag schon alles gut anschauen.