Theaterhaus Stuttgart
Kündigungsadresse:
Theaterhaus Stuttgart
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart
Telefon: | 0711 / 40 20 7 20 |
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Fax: | 0711/ 40 20 7-29 |
Email: | th@theaterhaus.com |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theaterhaus Stuttgart
Stuttgart ist nicht nur die Stadt mit Weinbergen mitten in der Stadt, in der die Haupteinkaufsstraße tatsächlich Königsstraße heißt, mit einer eindrucksvollen uralten Oper, und mit einem Theaterhaus. Die künstlerische Richtung wird vom gemeinnützigen Theaterhaus-Verein angegeben. Getragen von einem Förderverein und einer Stiftung, die den schnöden Mammon auch in die schwäbische Geldstadt locken müssen. Die Verträge zwischen dem Theaterhaus Stuttgart und harmlosen Ticketkäufern sind umfangreich. Auch nach dem zweiten Viertele Rotwein muss dem theaterinteressierten Kartenkäufer klar sein, dass er einen Vertrag mit dem Theaterhaus abschließt. Die einfachste Variante des Kartenbezugs ist nach wie vor der Gang an die Abendkasse. Die Theaterkasse hat von 10 Uhr in der Früh bis halb Zehn am Abend geöffnet. Von Montag bis Sonntag, also auch nach dem Jeanskauf in der Königsstraße kann man zur Siemensstraße fahren und seine Karten einkaufen. Bereits hier sind die Schwaben genau. Am Veranstaltungstag gelten grundsätzlich die Abendkassenpreise. Auch morgens um Zehn, man verschenkt schließlich nix. Mit 3,50/Vorgang ist der Käufer dabei, wenn er die Karten zu sich nach Hause senden lässt.
Zurücknahme
Schlicht und einfach sagt das Theaterhaus Stuttgart "des gibt's net". Also Karten die verkauft sind, sind verkauft, da machen es die Theaterhäusler wie die Verkäufer von Wäsche. "Mir nemmed nix zurück". Deshalb machen die schwäbischen Denker einen Ausfallschritt, und bieten an, Karten umzutauschen. Jedoch ist dies nur möglich, bis einer Woche vor dem Veranstaltungstermin. Und die Schwaben lassen es sich bezahlen, zwei Euro kostet der Spaß.
Online-Bestellung
Und was macht der Theaterliebhaber der das Theaterhaus Stuttgart besuchen möchte und nicht noch vorher ein Besüchle in der Königsstraße macht oder die lieben Schwiegerleut in Backnang vorher noch besucht. Nun ja, der nutzt das Internet. Hier hat das Theaterhaus Stuttgart die Abwicklung eigentlich ganz unschwäbisch einer externen Firma anvertraut. Auch diese externe Firma vertraut ihren umfangreichen AGBs. § 2 dieser wichtigen Statuten meldet, dass...mit der Bestellung von Karten oder Tickets der Kunde die Firma mit der Abwicklung des Kaufes im Namen des Veranstalters beauftragt...".
Rücktritt
Pauschal vermeldet: das Rückgaberecht des Kunden ist durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen. Jede Bestellung ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Also, wenns Mädle nicht ins Theater will, Pech für den Besteller, bezahlen muss er trotzdem. Er könnte höchstens noch vortäuschen, ganz Pleite zu sein. Dies kommt jedoch in den Stuttgarter Weinbergen und Umgebung nur äußerst selten vor. Wenn die Vorkasse nämlich nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen einen Zahlungseingang vermerkt, kann, aber muss nicht, der Vertrag storniert werden.
Die ganze Abwicklung, wenn es mit dem geplanten Theaterbesuch nicht klappen sollte, hat nichts mehr mit den Erzählungen meiner Stuttgarter Großmutter zu tun: man richtete sich hübsch her, wandelte über den Stuttgart er Schloßplatz zur Oper, verlangte ein Billettle, und trat ein. Dann sah man zu, dass einen alle Bekannten auch zu Gesicht bekamen, guckte, ob der König nicht auch noch irgendwo mit seinem Hundle rumstand, und genoß hernach die Aufführung. Da gabs noch keine Ticketauslagerung, Rücktrittsbestimmung und natürlich gab es das schöne Theaterhaus Stuttgart noch nicht.