Theater Trier
Kündigungsadresse:
Theater Trier
Am Augustinerhof,
54290 Trier
Telefon: | (0651) 718 18 18 |
---|---|
Fax: | (0651) 718 14 68 |
Email: | theaterkasse[at]trier.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Trier
Das Theater Trier bietet zahlreiche unterschiedliche Abonnements an, bei denen man im Lauf einer Spielzeit zahlreichen Aufführungen beiwohnen kann. Oft möchte man jedoch ein bestehendes Abo kündigen. Entweder möchte man seine Freizeit auf andere Weise verbringen und findet nicht die Zeit zum regelmäßigen Theaterbesuch, oder man ist von den angebotenen Aufführungen enttäuscht und möchte das Abonnement nicht weiter aufrecht erhalten. Kündigt man das Abo beim Theater Trier nicht fristgemäß, so verlängert es sich automatisch für eine weitere Spielzeit.Deshalb ist es ratsam, das Abo schon vor Ablauf der bestehenden Spielzeit für die folgende Spielzeit zu kündigen. Dabei sollten die schriftliche Form gewählt werden. Das Kündigungsschreiben muss den Namen des Abonnenten sowie die Kunden- beziehnungsweise Abonnementnummer enthalten und klar zum Ausdruck bringen, dass man das Abo für die kommende Spielzeit zu kündigen wünscht. Wer unsicher ist, wie ein rechtskräftiges Kündigungsschreiben aufgesetzt werden sollte, kann sich im Internet eine Vorlage besorgen, in die nur noch die eigenen Daten eingetragen werden müssen. Dort kann man auch die richtige Adresse für das Theater Trier finden. Bei der Zustellung sollte man sich für eine Einschreibensendung entscheiden, wenn man die Kündigung auf postalischem Weg zustellen möchte. Auf diese Weise erhält man eine Quittung mit dem Datum, an dem die Kündigung vom Theater Trier erhalten wurde, die bei einem möglichen Streitfall nützlich ist. Es ist auch möglich, das Kündigungsschreiben selbst zum Theater zu bringen und sich dort den Empfang quittieren zu lassen. In Jedem Falle sollte man auf einer Bestätigung des Kündigungsschreibens bestehen.
Sonderkündigungsrecht tritt selten ein
Ein Sonderkündigungsrecht tritt bei den Abonnements im Theater Trier nur in wenigen Fällen ein. Ist die Kündigungsfrist bereits verstrichen und man zeigt von Trier in eine andere Stadt um und kann auf diese Weise die Aufführungen in Trier nicht mehr besuchen, so kann man eine Sonderkündigung erwirken, so lange das Abonnement für die neue Spielzeit noch nicht bezahlt ist.
Gebrauch des Widerrufsrechts
Hat mein ein Abonnement für eine Spielzeit im Theater Trier gekauft und entscheidet sich in wenigen Tagen dazu, das Abo doch nicht in Anspruch zu nehmen, so hat man eine Frist von 14 Tagen, um das Abo zu widerrufen. Ebenso wie die Kündigung erfolgt auch der Widerruf in schriftlicher Form und enthält Namen und Kundennummer des Abonnenten. Sind zum Zeitpunkt des Widerrufe bereits Zahlungen geleistet worden, so werden diese vom Theater Tier in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufe vom Theater Tier erstattet.
An die Kündigung der Einzugsermächtigung denken
Viele Theaterbesucher, die über viele Jahre ein Abonnement beim Theater Trier unterhalten haben, besitzen ein Bankeinzugverfahren, bei dem der zu entrichtende Preis für das Abonnement bei Fälligkeit vom Theater Trier von dem Konto des Kunden abgebucht werden kann. Viele Kunden sind der Meinung, dass eine solche Einzugsermächtigung gleichzeitig mit der Kündigung erlischt. Das ist jedoch ein Irrtum. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei dem Abo und der Einzugsermächtigung um zwei getrennte Verträge, die auch individuell gekündigt werden müssen. Deshalb gilt es, daran zu denken, dass man auch die Bankeinzuggenehmigung auf der Bank kündigen muss, wenn man sich dazu entscheidet, das Abo beim Theater Trier zu kündigen.