Theater Regensburg
Kündigungsadresse:
Theater Regensburg
Bismarckplatz 7
93047 Regensburg
Telefon: | 0941 / 507 4422 |
---|---|
Fax: | 0941 / 507 – 38 77 |
Email: | kartenservice(at)theaterregensburg.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Regensburg
Zahlreiche Theater bieten seit einigen Jahren die Möglichkeit für ein entsprechendes Entgeld, sich ein sogenanntes Abonement nehmen zu können. Für entsprechende Kosten, kann man dann vergünstigt ins Theater reingehen und von weiteren Vorteilen profitieren, natürlich die Zahlung entsprechender Kosten vorrausgesetzt. Jedoch muss man an dieser Stelle sagen, dass es sich bei einem Abo um einen regulären Vertrag handelt, der abgeschlossen wird und deswegen entsprechenden Fristen bei der Kündigung und ähnlichem Unterliegt. Und gerade weil es sich hier um einen Vertrag handelt, der abgeschlossen wird, hat der ein oder andere sicherlich noch Fragen, wie beim Theater Regensburg die Kündigungsfristen sind, was man machen kann, um den Vertrag nach dem Abschließen zu kündigen und wann meine Kündigungsbestätigung erhält. Und genau auf diese Themen werde ich im nachfolgenden eingehen und zeigen, dass es im Grunde keine komplizierte Sache ist, den Vertrag dort zu kündigen, sondern eigentlich recht schnell und unkompliziert ist.
Welche Kündigungsfrist gibt es?
Im Grunde kann man an dieser Stelle positiverweise sagen, dass es keine wirklich speziellen Kündigungsfristen zu beachten gibt. Wenn man nicht mehr Abonement des Theaters in Regenburg ein möchte, kündigt man idealweise zum Ende des Monats den laufenden Vertag, um nicht weiter Kosten bezahlen zu müssen. Da für das Abonement in regelmäßigen Abständen Kosten fällig werden, sollte man deswegen den Vertrag zum Ende es Monats hin kündigen, damit für den nächsten Monat keine weiteren Kosten mehr anfallen und man so mehr oder weniger fast frei von etwaigen Kosten ist.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Nun kläre ich die Frage, ob es Sonderkündigungsfristen gibt, die man beim Kündigen ebenfalls beachten sollte. Sobald man in der regulären Frist seinen Vertag wegen des Abos kündigt, gibt es keine etwaigen Kündigungsfristen zu beachten, die am Ende die Kündigung erschweren könnten. Somit muss man nur den bereits bestehenden Vertrag kündigen und somit sollte dann alles in die Bahn richtig geleitet sein, um letztenendes den Vertrag zu kündigen.
Wann erhalte ich die Bestätigung der Kündigung?
Sobald man die Kündigung richtig und fristgerecht eingereicht hat, wird diese intern beim Theater bearbeitet und man erhält innerhalb weniger Werktage dann die schriftliche Bestätigung, dass man dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht mehr Nehmer des Abos ist und schon sollte einer erfolgreichen Kündigung nichts mehr im Wege stehen.
Erlischt bei der Kündigung meine Einzugsermächtigung?
Manch einer fragt sich, ob bei einer Kündigung die erteilte Einzugsermächtigung dann ebenfalls erlischt. An dieser Stelle muss ich sagen, dass nach der Zahlung des letzten Beitrags die erteilte Einzugsermächtigung. Sobald diese erloschen ist, fehlt dann jedgliche Basis und Grundlage, um weiter Beiträge von dem jeweiligen Konto abbuchen zu können, somit wird kein weiterer Beitrag mehr fällig.
Wie lange kann ich den Vertrag kündigen?
Falls man jedoch fälschlicherweise den Vertrag abgeschlossen hat und sich darüber nicht mehr im Klaren war, dass auch finanzielle Komponenten Teil dieses Vertages, kann man auf die gesetzliche Frist zugreifen und innerhalb von 14 Tagen von den abgeschlossenen Vertrag kündigen und somit auf die Leistungen verzichten, die man sich als Kunde und Abonements des Theaters Regenburg nehmen könnte.