Theater Plauen-Zwickau
Kündigungsadresse:
Theater Plauen-Zwickau
Gewandhausstr. 7
08056 Zwickau
Telefon: | [0375] 27 411 .4630 |
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Fax: | [0375] 27 411 .4609 |
Email: | service-plauen@theater-plauen-zwickau.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Plauen-Zwickau
Wer sich für Theater interessiert, der kann beim Theater Plauen-Zwickau ein Abo abschließen. Doch so einfach der Abschluss von einem Abo ist, so schwieriger ist die Kündigung. Den bei der Kündigung vom Abo beim Theater Plauen-Zwickau muss man ein paar Punkte beachten, wenn man nicht längerfristig gebunden sein will.
Wer ein Abo beim Theater Plauen-Zwickau abschließt, schließt dieses über eine gesamte Spielzeit, also ein Jahr ab. Dieses Abo verlängert sich von Jahr zu Jahr automatisch, sofern man es nicht kündigt. Möchte man sein Abo beim Theater Plauen-Zwickau kündigen, muss man eines beachten, nämlich die Kündigungsfrist. Den man hat nur einmal im Jahr die Möglichkeit, sein Abo zu kündigen. Dieser Zeitpunkt als Kündigungsfrist ist der 31. Mai eines Jahres. Verpasst man diese Frist, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr. Die Einhaltung von diesem Datum als Kündigungsfrist, ist aber nur eine Komponente die man bei der Kündigung von einem Abo beim Theater Plauen-Zwickau beachten muss. Die weitere Komponete die man beachten muss, ist die Kündigungsform. Grundsätzlich muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen.
In diesem Kündigungsschreiben muss man neben seinen Daten und auch die Kunden- bzw. Abonnummer angeben. Einen Kündigungsgrund muss man in seinem Kündigungsschreiben nicht angeben. Wer sich jetzt unsicher ist, wie ein Kündigungsschreiben aussehen muss, dem kann man das Internet empfehlen. Den im Internet findet man einige Vorlagen für ein Kündigungsschreiben, die man einfach nur noch ausfüllen muss. Hat man sein Kündigungsschreiben erstellt, muss man dieses nur noch in einem Briefumschlag an das Theater Plauen-Zwickau senden. Natürlich kann man seine Kündigung auch als Fax übermitteln. Eine Kündigung per E-Mail oder eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. In diesem Zusammenhang muss man auch auf den bereits erwähnten Kündigungszeitraum achten. DIes gilt insbesondere dann, wenn man seine Kündigung über den Postweg sendet und der Kündigungszeitpunkt immer näher rückt.
Unberüht von dieser Kündigung, hat man noch ein Sonderkündigungsrecht beim Theater Plauen-Zwickau. Von diesem Sonderkündigungsrecht kann man aber nur in sehr speziellen Fällen, Anspruch nehmen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird oder es nachträglich in einem laufenden Vertrag, zu Änderungen kommen. Erhöhen sich zum Beispiel die Abogebühren oder wichtige Vertragsbestandteile, steht einem als Kunde ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung. Ausüben kann man dieses Sonderkündigungsrecht unmittelbar nach Information über Vertragsveränderungen oder bei Verletzungen. Für die Ausübung vom Sonderkündigungsrecht gibt es einen sehr engen Zeitraum von nicht mal 14 Tagen. Wer diesen Zeitraum beim Sonderkündigungsrecht verpasst, kann diese Möglichkeit der Kündigung nicht mehr in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall bleibt dann nur noch die reguläre Kündigung übrig.