Theater Osnabrück
Kündigungsadresse:
Theater Osnabrück
Domhof 10/11
49074 Osnabrück
Telefon: | 0541 / 760000 |
---|---|
Fax: | 0541 / 76 000 77 |
Email: | nauy@theater.osnabrueck.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Osnabrück
Wer sein Abo beim Theater Osnabrück kündigen möchte, der kann dieses natürlich jederzeit tun. Doch bei der Kündigung von seinem Abo beim Theater Osnabrück ist man einiges gebunden. Dies sollte man bei der Kündigung beachten. Das erste was man beachten muss, ist das man ein Abo beim Theater Osnabrück grundsätzlich immer über eine ganze Spielzeit abgeschließt. Das Spielzeit ist hierbei ein Jahr, wobei es sich nicht um ein Kalenderjahr handelt. Wer jetzt sein Abo kündigen möchte, der muss beim Theater Osnabrück eine Kündigungsfrist in Form vom 31. Mai beachten. Der 31. Mai ist das Datum beim Theater Osnabrück bei dem man kündigen kann. Verpasst man dieses Datum, hat dies schwerwiegende Folgen, den dann verlängert sich das Abo um eine weitere Spielzeit. Diese Verlängerung ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden. Will man jetzt sein Abo beim Theater Osnabrück kündigen, so muss man dieses unter der Berücksichtigung der Kündigungsfrist schriftlich tun. Die schriftliche Kündigung muss zum einen, die Kontaktdaten, natürlich aber auch die Abonummer beinhalten. Ansonsten reicht ein einfacher Satz aus, in dem man seine Kündigung ausspricht. Einen konkreten Grund für die Kündigung muss man gegenüber dem Theater Osnabrück nicht machen. Die verfasste Kündigung muss man dann lediglich noch an das Theater Osnabrück senden. Für die Versendung der Kündigung, kann man wahlweise auf die Post, aber auch auf andere Wege wie Fax zurückgreifen. Nicht möglich ist beim Theater Osnabrück die mündliche Kündigung oder die Kündigung per E-Mail. Eine Besonderheit muss man noch bei einer Kündigung über den Postweg beachten. Für die Wirksamkeit der Kündigung, ist es wichtig das diese bis zum 31. Mai beim Theater Osnabrück ankommt. Dies bedeutet, maßgebend ist immer das Eingangsdatum beim Theater Osnabrück und nicht das Absendedatum.
Eine weitere Kündigungsform, wie zum Beispiel das Widerrufsrecht hat man als Kunde beim Theater Osnabrück nicht. Neben der regulären Kündigung hat man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht steht einem Kunden aber nur in sehr begrenzten Fällen zur Verfügung. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, wenn sich während der Spielzeit die Vertragsbedingungen ändern. Hierüber würde man dann als Kunde informiert werden und hätte dann eine kurze Zeit, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Eine weitere Möglichkeit in der man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, wäre aber auch, wenn das Theater Osnabrück den Vertrag nicht erfüllt, Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzen möchte, muss dieses schriftlich tun.
Im Übrigen, ausgenommen von diesen Kündigungsregelungen sind Abos für Jungendliche und Schnupperangebote. Hier gelten abweichende Bedingungen, die man den Geschäftsbedingungen unternehmen kann.