Theater Oberhausen
Kündigungsadresse:
Theater Oberhausen
Will-Quadflieg-Platz 1
46045 Oberhausen
Telefon: | 0208-8578-0 |
---|---|
Fax: | 0208-8578-184 |
Email: | kontakt@theater-oberhausen.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Oberhausen
Das Theater Oberhausen ist ein renommiertes Haus mit guten Bedingungen für die gekauften Karten und die erworbenen Abonnements für die jeweilige Spielzeit.
Für die vollzahlenden Abos gibt es einfache Regeln für die Kündigung. Das Abo ist immer für eine Spielzeit gültig und verlängert sich um eine weitere Spielzeit insofern es nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigung des Abos muss zum 31. Juli der jeweils laufenden Spielzeit vorliegen Die Kündigungsadresse ist Will-Quadflieg-Platz , 46045 Oberhausen. Um den fristgerechten Eingang der Kündigung zu dokumentieren ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben an die Adresse zu senden. So haben Sie ein Beweismittel. Die Theaterbetriebe werden Ihnen dann schriftlich die Kündigung bestätigen. Selbstverständlich bleibt das bis zum Ende bezahlte Abo erhalten und Sie können die Vorstellungen noch besuchen. Ein Sonderkündigungsrecht ist in den Abo Bedingungen nicht explizit genannt, jedoch kommt es hier auf die Anfrage bei den Theaterbetrieben an. Bei wichtigen gründen, beispielsweise dauerhafter Arbeitslosigkeit oder auch Insolvenz ist eine vorzeitige Vertragsaufhebung durchaus denkbar. Die Abo Karte ist aber übertragbar und kann über die gängigen Internetplattformen veräußert werden. Allerdings ist dabei mit einem Preisabschlag zu rechnen.
Bei Studenten oder Schüler Abos sowie Sonderaktionen endet der Abo Zeitraum automatisch nach einem Jahr ohne dass es einer Kündigung bedarf. Diese Karten sind unterjährig auch übertragbar, allerdings nur an Personen mit dem gleichen Stand. Dies bedeutet, dass ein Studentenabo auch nur wieder an eine Person mit Studentenberechtigung weiterveräußert werden darf.
Bei den Standartkarten für eine Vorstellung ist die Rückgabe der Karten an die Theaterbetriebe ausgeschlossen. Hier ist eine Anfrage an den Verkäufer der Karten sinnvoll. Das Theater Oberhausen hat die Kartenrechte an die Eventim Solution GmbH abgeben. Das Unternehmen verwaltet also für die Theaterbetriebe die kompletten Karten. Die Eintrittskarten können im Einzelfall, meist bei sehr hoher Nachfrage über Eventim zurückgegeben werden.
Es gibt aber gerade für diese Karten einen sehr gut funktionierenden Zweitmarkt. Sie haben die Möglichkeit diese Karten über verschiedene Internetplattformen anzubieten und wieder zu verkaufen. Je nach Veranstaltung ist dies mit deutlichen Preisaufschlägen möglich da die Karten sehr gefragt sind. Es besteht aber auch die weitere Chance, die Karten vor der Abendkasse am Veranstaltungstag zu veräußern. Vorteil dieses Verkaufs ist die direkte Barzahlung. Es entsteht also keine Gefahr durch die Zahlung in Vorkasse und Sie haben direkt das Bargeld in der Hand. Insgesamt gibt es also viele Möglichkeiten Ihre Karten wieder zu Veräußern oder auch zurückzugeben, allerdings gibt es keine Kündigungsmöglichkeit im eigentlichen Sinne für Ihre Theaterkarten.