Theater Nordhausen
Kündigungsadresse:
Theater Nordhausen
Käthe-Kollwitz-Straße 15
99734 Nordhausen
Telefon: | (0 36 31) 62 60 - 0 |
---|---|
Fax: | (0 36 31) 62 60 - 147 |
Email: | info@theater-nordhausen.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Nordhausen
Ein Abo beim Theater in Nordhausen in Thüringen bringt für das Mitglied einige Vorteile. Das Theater bietet einen Ausweis an, der für die Mitglieder bedeutet, das Theater muss nicht mit dem eigenen PKW angesteuert werden. Durch diesen Ausweis ist es möglich innerhalb der Stadt Nordhausen gratis mit der Straßenbahn oder auch dem Bus zu fahren um die Veranstaltungen im Theater auf zu suchen. Diese Veranstaltungen machen Freude und sind sehr beliebt. Nun kann diese Mitgliedschaft jederzeit beantragt werden. Dabei handelt es sich dann um ein Abonnement. Dieses Abo ist vielseitig aber nicht weiter nutzbar, als zu den Veranstaltungen. Dennoch gibt es aber auch etwas gutes zu sagen. Ein solches Abo kann natürlich gekündigt werden. Wie das geht und wie das Mitglied die Kündigung rechtswirksam ausspricht, kann hier in Erfahrung gebracht werden.
Die Kündigungsfristen beim Theater in Nordhausen
Um die Mitgliedschaft im Theater Nordhausen kündigen zu können ist es erforderlich einen wichtigen Termin zu notieren. Die Kündigung muss immer zum Ende der Spielzeit und hier ist der Stichtag der 30. Mai, eingereicht werden. Diese Kündigung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Nur dann ist sie auch rechtskräftig und wird anerkannt. Das Unternehmen wird sich kulant zeigen und die Mitgliedschaft so schnell wie möglich kündigen. Diese Mitgliedschaft sollte also einfach zu kündigen sein. Leider ist das nur einmal im Jahr möglich. Der Abo Nehmer ist damit aber dann auf der richtigen Seite.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Das ist nicht klar. Eine Sonderkündigung ab sofort kann erfolgen, wenn der Inhaber des Mitgliedsausweises verstirbt. Wer dieses Recht nicht nutzen möchte, kann auch diese Mitgliedschaft übertragen. Das kann auch schon zu Lebzeiten erfolgen. Damit kann auch einem anderen Menschen eine große Freude gemacht werden, denn beim Theater Nordhausen ist vieles möglich. Immer wieder finden tolle Veranstaltungen statt, die besucht werden können. Die Veranstaltungen sollten auch möglichst immer wahr genommen werden. Wenn die Zeit nicht ausreicht, dann kann auch jemand anders von der Veranstaltung profitieren.
Die Einzugsermächtigung
Mit einer Kündigung der Mitgliedschaft kann auch die Einzugsermächtigung von dem Unternehmen nicht mehr genutzt werden. Diese Ermächtigung sollte dann also gekündigt werden. Wer beobachtet, das nach einer erfolgten Kündigung immer noch Geld abgebucht wird, sollte das umgehend beanstanden. Dies sollte nicht vorkommen und sofort gemeldet werden. Das Unternehmen ist verpflichtet unrechtmäßig eingezogene Kosten wieder zu erstatten.
Wann kommt die Kündigungsbestätigung?
Hier sollte der Abo Nehmer viel Wert auf eine solche Bestätigung legen und dies schon in der Kündigung vermerken. Es ist wichtig, dem Theater Nordhausen mit zu teilen, das diese Bestätigung gewünscht wird. Nur dann kann sie auch den Kunden erreichen und erfolgreich sein. Der Abo Nehmer sollte sich also absichern und eine solche anfordern.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Wird eine solche Mitgliedschaft abgeschlossen, dann ist es wichtig, das hier auch ein Widerrufsrecht besteht. Aber das kann leider nicht genau gesagt werden. Wer sich unsicher ist, sollte den persönlichen Kontakt suchen und nachfragen, ob dieses Widerrufsrecht besteht und in Anspruch genommen werden kann. Dann wird alles auch genau richtig ablaufen und der Kunde ist auf der richtigen Seite. Das Widerrufsrecht sollte erfragt werden.