Theater Kiel
Kündigungsadresse:
Theater Kiel
Rathausplatz 4
24015 Kiel
Telefon: | 0431 901901 |
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Fax: | 0431 901 62870 |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater Kiel
Viele Leute gehen gerne ins Theater und dies kann auf Dauer gut ins Geld gehen, deswegen haben viele Theater mittlerweile sogenannte Abo-Karten eingeführt, damit die Besucher, die gerne ins Theater zu günstigeren Konditionen dann das Theater besuchen können. Am Ende freut sich dann das Portmonaie, wenn man bei häufigen Theaterbesuchen dann genug Geld gespart hat. Da es sich jedoch hier um ein reguläres Abonement handelt, schließt man einen entsprechenden Vertrag ab und unterliegt dann gewissen Fristen und Regelungen, also wie bei jedem anderen Vertrag auch. Ich werde nun im nachfolgenden Text auf bestimmte Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Abonement-Vertrages auftauchen können und werde im Rahmen dieses Textes verschiedene Lösungen aufzeigen, damit dann am Ende keine Fragen mehr offen sein sollten, wann man das Abonement beim Theater Kiel kündigt, welche Fristen es zu beachten gilt oder wie es sich dann mit der Einzugsermächtigung verhält.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Wichtig ist die Frage, welche Kündigungsfristen es gibt. Eigentlich ist diese Frage recht schnell zu beantworten. Man kann das Abo dann kündigen, wenn man möchte, hier gibt es keine spezielle Kündigungsfrist zu beachten. Wenn man von Heute auf Morgen das Abo nicht mehr nutzen möchte, kann man ohne Probleme das Abonement kündigen und so künftig auf das Abo und seine Vorteile verzichten.
GIbt es spezielle Kündigungsfristen?
Da es an sich recht einfach und unkompliziert ist, das Abonement beim Theater Kiel zu kündigen, gibt es hier keine speziellen Kündigungsfristen zu beachten, sprich hier muss man sich keine Sorgen machen, dass man speziellen Kündigungsfristen unterliegt.
Wann bekommt man die Kündigungsbestätigung?
Wenn man sich nun entschloßen hat, den Vertrag bezüglich des Abos beim Theater Kiel zu kündigen und sobald man die Kündigung entsprechend eingereicht hat, wird die Kündigung dort entsprechend bearbeitet und bereits einige Tage, nachdem die Kündigung dort bearbeitet worden ist, bekommt man die schriftliche Bestätigung innerhalb weniger Werktage zugestelllt. Somit hat man dann Schwarz auf Weiß die Bestätigung, dass man nicht mehr Nehmer des Abonements ist und von nun an auch nicht mehr die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die einem dann das Abo gegeben hätte.
Erlischt mit der Kündigung die Einzugsermächtigung?
Sobald man die Bestätigung der Kündigung bekommen hat, weil man im Vorfeld entsprechend das Abo gekündigt hat, erlischt dann auch die Einzugsermächtigung. Sprich dann fehlt die Grundlage, warum noch weitere Beiträge vom Konto abgebucht weren sollten und deswegen erlischt dann auch schlussendlich die EInzugsermächtigung.
Wie lange kann ich den Vertrag widerrufen?
Zwar ist die Kündigung nicht wirklich kompliziert, wenn es darum geht, das Abo beim Theater Kiel zu kündigen. Da dies aber letzte Schritt in der Regel ist, kann es auch gut bereits im Vorfeld der Kündigung sein, dass man den Vertrag etwas vorschnell abgeschlossen hat. Wenn man den Vertrag widerrufen möchte, kann man dies innerhalb vierzehn Tagen nach Abschluß des Vertrages tun, um dann bereits den Vertrag rechtlich unwirksam zu machen, wenn man ihn z.B vorschnell abgeschlossen hat oder sich nicht im klaren war, dass auch finanzielle Verpflichtungen auf jemanden dann warten.