Theater der Keller
Kündigungsadresse:
Theater der Keller
Kleingedankstraße 6
50677 Köln
Telefon: | 0221-272 20 99-0 |
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Fax: | 0221-31 41 10 |
Email: | info@theater-der-keller.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Theater der Keller
Gerade Theater und Musikschulen arbeiten effektiv mit dem Förderkreis der jeweiligen Institution zusammen, um letztenendes ideal den Aufgaben nachgehen zu können, denn gerade heutzutage ist für viele Musikschulen und Theater das finanzielle nicht gerade unintressant, viele kämpfen ums Weiterexistieren und Überleben. Da der Förderverein auf Teilnehmer und schlussendlich auch auf Spenden angewiesen, schließt man eine Mitgliedschaft im jeweiligen Förderverein ein. Da man hier entsprechenden Beitrag abgebucht bekommt, gibt man die entsprechende Einzugsermächtigung. Im nachfolgenden Text werde ich auf den Förderkreis des Theater der Keller eingehen und das Förderkreis etwas genauer beleuchten. Denn gerade weil man dort einen Vertrag abschließt, der die Mitgliedschaft betrifft, sind bei vielen Leuten noch Fragen offen, was genau die Mitgliedschaft im Bezug auf die Kündigung ausmacht und welche speziellen Fristen es zu beachten gibt, wenn man dann nicht mehr Mitglied der Fördervereins sein möchte und deswegen die entsprechende Mitgliedschaft kündigt. Deswegen werde ich nun Fragen wie z.B Welche Kündigungsfristen es gibt oder ob die Einzugsermächtigung bei der Kündigung erlischt, abhandeln und Antworten auf diese Fragen im speziellen geben.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Ist man bereits Mitglied des Fördervereins, möchte man aber diesen verlassen, muss man die entsprechende Mitgliedschaft kündigen. Dies geht schriftlich, da dann beide Seiten etwas in der Hand haben im Falle der Kündigung. Grundsätzlich kann man die Mitgliedschaft immer dann kündigen, wenn man es möchte. Je nachdem, ob man Mitte des Monats kündigt oder zu Beginn des Monats, kann es jedoch gut sein, dass man den entsprechenden Beitrag noch zahlen muss. Im Falle des Theater der Keller bezahlt man jedoch den Beitrag für das ganze Jahr, sprich hier kann man zu jeder Zeit kündigen und dadurch auch rechtswirksam aus dem Vertrag austreten, da man keinen Vertrag auf Jahre abschließt und man so entsprechend nicht für Jahre den Vertrag gebunden ist.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Da man den Vertrag über die Mitgliedschaft nach belieben kündigen kann, gibt es hier keine speziellen Sonderkündigungsfristen zu beachten, sprich man kann den Vertrag dann kündigen, wenn man es möchte und muss keine direkten speziellen Fristen bei der Kündigung beachten. Natürlich sollte man das Datum der Kündigung dann so wählen, dass man den Jahresbeitrag nicht erneut zahlen muss, denn das wäre rausgeschmissenes Geld.
Wann bekomme ich die Kündigungsbestätigung?
Sobald man die schriftliche Kündigung an entsprechende Stelle eingereicht hat, wird die Kündigung bearbeitet und dadurch bekommt man in der Regel innerhalb weniger Tage bereits die schriftliche Bestätigung der Kündigung und man weiß somit, dass man erfolgreich gekündigt hat und dadurch nicht weiter Mitglied im Förderverein des Theater der Keller ist.
Erlischt mit der Kündigung mein Dauerauftrag?
Sobald man die Kündigung eingereicht hat und diese dann auch erfolgreich vom Theater bestätigt wurde, erlischt dann auch der erteilte Dauerauftrag, da man dann keine Grundlage mehr hat, den entsprechenden Jahresbeitrag zu zahlen.
Wie lange ich den Vertrag widerrufen?
Manchmal kann es auch gut sein, dass man den Vertrag für den Eintritt in den Förderverein vorschnell abgeschlossen hat und man deswegen dann den Vertrag widerrufen möchte, innerhalb von 14 Tagen ist dies auch ohne Probleme möglich.