TGO-Tarifverbund Ortenau
Kündigungsadresse:
TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH
Badstr. 20
77652 Offenburg
Telefon: | 0781/8059643 |
---|---|
Fax: | 0781/8059634 |
Email: | tgo@ortenaukreis.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
Alle Angeben ohne Gewähr
Gib einfach eine Bewertung ab.
3.8/5
von insgesamt10
Bewerte den Service von TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH
TGO-Tarifverbund Ortenau Verträge kündigen
TGO-Tarifverbund Ortenau Verträge widerrufen
Änderung der Bankverbindung an TGO-Tarifverbund Ortenau senden
Adressänderung an TGO-Tarifverbund Ortenau senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei TGO-Tarifverbund Ortenau
Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der 12 Monatsfrist
Vorzeitige Kündigungs vor Ablauf der Jahresfrist
Fristgerechte Kündigung der Jahreskarte beim TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH
Ein Abovertrag für eine Jahreskarte beim TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH kann erst nach dem Ablauf des ersten Gültigkeitsjahres vom Karteninhaber gekündigt werden. Das Abo verlängert sich stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat und bedarf keiner weiteren Antragsstellung. Nach dem Ablauf der 12 – Monatsfrist kann der Vertrag zum Ende eines jeden Monats fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 15. des Kalendermonats erfolgt sein. Um die fristgerechte Einreichung der Kündigung sicherzustellen, empfiehlt es sich, eine geeigenete Versandmöglichkeit wie Einschreiben mit Rückschein zu benutzen. Die Chipkarte oder Wertmarke bleibt Eigentum des ausstellenden Verkehrsunternehmen und muss bis spätestens dem 5 Werktag nach dem Kündigungstermin zurückgeschickt oder gegen eine Quittung in der Geschäftsstelle abgegeben worden sein. Auch hierbei ist eine geeigente Versandmethoder wie Einschreiben mit Rückschein zu bevorzugen. Achtung: Sollte in einem besonders begründetem Fall dennoch vor Ablauf der 12 Monatsfrist die Abokündigung erfolgen, wird der Unterschied zwischen den ermäßigten Beiträgen und dem vollen Preiser eine Monatskarte für den abgelaufenen Zeitfraum erhoben.
Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der 12 Monatsfrist
Ändert ein Verkehrsunternehmen seine Beförderungsbedingungen oder die Tarifbestimmungen, die das Abo betreffen zum Nachteil des Abokunden, kann dieser den Abovertrag zum Zeitpunkt der Änderungen fristlos kündigen. Diese Kündigung kann bis zum 10. des Monats erfolgen, indem die Änderung wirksam wird. In diesem Fall dürfen vom Verkehrsunternehmen keine Nachforderungen gestellt werden.
Wird zum Beispiel die Tarifgrenze verändert und würde zum 1. Januar in Kraft treten, kann das Abo bis zum 10. Januar fristlos gekündigt werden. Auch im Falle der fristlosen Kündigung gilt, das die Chipskarte oder Wertemarke bis zum 10 Tag nach Kündigung beim Verkehrsunternehmen vorliegen muss.
Vorzeitige Kündigungs vor Ablauf der Jahresfrist
Den Abovertrag vor Ablauf des ersten Jahres kündigen ist möglich. Hierbei gelten dann die gleichen Bedingungen wie bei der fristgerechten Kündigung nach Ablauf des ersten Jahres. Jedoch erhebt das Verkehrsunternehmen in diesem Fall die Differenz zwischen den ermäßigten Monatsgebühren und dem vollen Preis einer Monatskarte ohne Abo. Auch bei der vorzeitigen Kündigung muss die Chipkarte bzw. die Monatswertmarke am 10. Werktag der Kündigung beim Verkehrsunternehmen vorliegen. Die Diffrenz die das Verkehrsunternehmen dem Kunden in Rechnung stellt wird aus dem Unterschiedsbetrag des monatlichen Preis der entsprechenden Jahreskarte ermittelt. Diese ist aus der Tariftabelle vorab zu entnehmen.
Das Job-Ticket des TGO war mir immer ein treuer Begleiter, bis ich eine andere Stelle annahm. Da ich dadurch quasi um die Ecke von meiner Wohnung arbeiten konnte, benötigte ich das Job-Ticket auch nicht mehr. Wie bisher immer beim TGO gewohnt, war der Kündigungsservice sehr gut. Ich konnte einfach für den Folgemonat das Job-Ticket kündigen, da meine Kündigung bereits vor dem 15. beim TGO einging. Ich bekam auch schnell das Bestätigungsschreiben über den Eingang meiner Kündigung und die Annahme dieser.