SV Werder Bremen
Kündigungsadresse:
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Franz-Böhmert-Straße 1c
28205 Bremen
Telefon: | 0421 - 43 45 90 |
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Fax: | 04 21/49 35 55 |
Email: | info@werder.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SV Werder Bremen
Der Verein SV Werder Bremen bietet seinen Fans verschiedene Mitgliedschaften an, mit denen sie ihren Verein unterstützen können. Anhänger des SV Werder Bremen haben die Auswahl zwischen einer Vollmitgliedschaft und einer Fördermitgliedschaft beim Verein. Kindern bietet der SV-Werder Bremen eine Mitgliedschaft im "Kids Club" an. Eine Mitgliedschaft beim SV Werder Bremen ist mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft, dafür müssen vom Mitglied allerdings auch eine Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge entrichtet werden. Wer sich die Mitgliedsbeiträge künftig sparen will, kann seine Mitgliedschaft beim SV Werder Bremen kündigen. Der nachfolgende Artikel gibt wertvolle Tipps, worauf bei der Kündigung der Mitgliedschaft beim SV Werder Bremen geachtet werden muss.
Eine beantragte Mitgliedschaft beim Verein SV Werder Bremen kann gemäß § 355 BGB innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Datum der Antragsstellung. Der Brief mit dem Widerspruch sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. In dem Schreiben sollte auch gleichzeitig die bei der Antragstellung erteilte Bankeinzugsermächtigung widerrufen und um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs gebeten werden. Gründe für den Widerruf müssen wie auch bei einer ordentlichen Kündigung nicht angegeben werden.
Die Mitgliedschaft beim SV Werder Bremen wird immer für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, falls sie nicht gekündigt wird. Eine Mitgliedschaft beim SV Werder Bremen kann jeweils nur zum 30.Juni eines Jahres erfolgen. Die Kündigung muss dem Verein bis zum 31.März vorliegen. Die Mitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden. Bereits vorformulierte Kündigungsbriefe, die komfortabel am Bildschirm ausgefüllt, mit einer digitalen Unterschrift unterschrieben und elektronisch an den Verein gesendet werden. Alternativ kann die Kündigung auch selbst formuliert, geschrieben und als Einschreiben mit Rückschein an den SV Werder Bremen gesendet werden. Im Kündigungsschreiben sollte um eine Bestätigung der Kündigung und um Bestätigung des Austrittstermins aus dem Verein gebeten werden. Die Kündigungsbestätigung wird in der Regel zeitnah vom Sportverein Werder Bremen versendet.
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können die Vereinsmitglieder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und eine bestehende Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen. Vom Sonderkündigungsrecht kann beispielsweise Gebrauch gemacht werden, wenn der SV Werder Bremen die Mitgliedsbeiträge erhöht, das Mitglied an einen anderen Wohnort zieht und die Vorteile, die ihm eine Mitgliedschaft bietet, nicht mehr nutzen kann. Eine Ausnahmeregelung besteht auch für jugendliche Mitglieder des SV Werder Bremen. Diese können nach dem Erreichen der Volljährigkeit ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen. Beim Tod eines Vereinsmitgliedes endet die Mitgliedschaft automatisch, eine Kündigung durch die Hinterbliebenen ist nicht erforderlich.
Die Sonderkündigung muss in schriftlicher Form mit Angabe des Grundes dem SV Werder Bremen als Einschreiben mit Rückschein zugesendet werden. Auch bei einer Sonderkündigung sollte nicht vergessen werden, die erteilte Bankeinzugsermächtigung ebenfalls zu widerrufen. Weiterhin sollte eine Kündigungsbestätigung vom Verein angefordert werden.
Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Bankeinzug. Die bei der Beantragung der Mitgliedschaft erteilte Bankeinzugsermächtigung wird durch eine Kündigung nicht unwirksam. Im Kündigungsschreiben sollte daher auch die Bankeinzugsermächtigung widerrufen werden, damit nach dem Austritt aus dem Verein SV Werder Bremen nicht weiterhin Mitgliedsbeiträge vom Girokonto des ehemaligen Mitglieds eingezogen werden.