SV Seligenporten
Kündigungsadresse:
SV Seligenporten e.V.
Am Sportpark, 1
90602 Seligenporten
Telefon: | +49 (9180) 798 |
---|---|
Fax: | +49 (9180) 939 361 |
Email: | info@svs-seligenporten.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SV Seligenporten
Für den Fußballverein SV Seligenporten gelten die Vereinsbestimmungen Eine Mitgliedschaft beginnt immer mit der Annahme des Antrages. Gekündigt werden kann zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und dem Verein per Post, E-Mail oder Fax pünktlich zugestellt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, dann verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Gekündigt wird immer fristgerecht zum 30.07. Ein Geschäftsjahr beginnt immer am 01. Juli des Jahres und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. Die Mitgliedschaft wird in der Regel beendet durch Ausschluss, Austritt oder Tod. Sollte ein Mitglied innerhalb eines Geschäftsjahres kündigen, erhält es keine Rückvergütung über die gezahlten Beiträge. Sollte ein Mitglied drei Monate keine Beiträge zahlen, so verliert es alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Die Beitragszahlungen müssen immer bis zum Ende des Geschäftsjahres gezahlt werden. Es sei denn, es liegt ein triftiger Grund für eine Sonderkündigung des Mitglieds vor.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Sonderkündigungen von Mitgliedern sind beim SV Seligenporten nur in Ausnahmefällen erlaubt. Eine Sonderkündigung kann zum Beispiel bei einer plötzlich auftretenden Krankheit in Frage kommen. Hier muss ein Attest des Arztes beigelegt werden. Auch eine Sonderkündigung muss schriftlich erfolgen. Anders bei einer fristgerechten Kündigung ist eine Begründung für die Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses notwendig.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Eine Kündigungsbestätigung dauert in der Regel 1 Woche. Je nachdem, ob die Kündigung direkt beim Verein, per Fax oder per Post erfolgt ist, kann es hier zu Unterschieden kommen.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Ja, sobald die Mitgliedschaft gekündigt wurde, erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Sollte sich das ehemalige Mitglied später erneut beim Verein um eine Wiederaufnahme bemühen, dann muss erneut eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Eine abgelaufene Einzugsermächtigung kann nicht wieder aktiviert werden. Ein Mitgliedskonto erlischt immer dann komplett, wenn alle Zahlungen an den Verein geleistet wurden. Sollte das Mitglied noch offene Rechnungen haben, dann wird das Konto erst gelöscht, wenn alle Zahlungen geleistet wurden. Ist das dem Mitglied nicht sofort möglich, kann in Ausnahmefällen eine Ratenzahlung mit dem Verein geleistet werden.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen
Wie bei allen Verträgen, so kann auch die Mitgliedschaft zum SV Seligenporten widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragsstellung dem Verein vorliegen. Ein Grund muss beim Widerruf nicht angegeben werden. Das Mitglied erhält wie bei einer Kündigung einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung des Widerrufs.