SÜDKURIER
Kündigungsadresse:
SÜDKURIER GmbH Medienhaus
Max-Stromeyer-Str. 178
78467 Konstanz
Telefon: | 0800/880 8000 |
---|---|
Fax: | 0800 999 1515 |
Email: | kontakt@suedkurier.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SÜDKURIER
Möchte man ein Abonnement beim Südkurier nicht mehr haben, so kann man nicht darauf hoffen, dass es irgendwann von alleine endet. Denn beim Südkurier muss das Abonnement, egal, ob in der Printversion oder in der digitalen Version, immer gekündigt werden, damit der Vertrag über das Abo enden kann. Dafür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen mit der Kündigung erfüllt werden, damit diese dann auch wirksam ist und vom Südkurier angenommen wird.
Wie muss die Kündigung erfolgen?
Beim Südkurier muss die Kündigung grundsätzlich in Textform erfolgen. Eine Kündigung am Telefon hat somit keine Gültigkeit und sorgt auf keinen Fall für eine Beendigung des Abonnements. Zusätzlich zu der Voraussetzung, dass die Kündigung in Textform erfolgen muss, ist diese nur auf dem postalischen Weg wirksam. Schreibt man eine Kündigung, die dann via Fax oder E-Mail versendet wird, so hat die Kündigung in diesen Fällen keine Rechtswirksamkeit. Daher empfiehlt es sich auch, dass die Kündigung per Einschreiben versendet wird. Damit hält man als Abonnent nicht nur den postalischen Weg und die Textform ein. Man bekommt auch noch einen Nachweis darüber, wann die Kündigung beim Südkurier eingegangen ist. Damit ist man im Zweifelsfall, dass beispielsweise das Kündigungsschreiben beim Südkurier verlegt wird, immer auf der sicheren Seite (dieser Fall ist äußerst selten). Zudem hat man so immer einen Nachweis darüber, dass die erforderlichen Fristen eingehalten wurden. Im Kündigungsschreiben selbst sollte der gewünschte Kündigungstermin stehen und auch die Kundennummer muss auf jeden Fall enthalten sein.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Beim Südkurier muss jede Kündigung auch fristgerecht eingehen. So besteht beim Südkurier sowohl für die Printversion als auch für die digitale Ausgabe grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Diese Frist wird jedoch nur dann gültig, wenn auch die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist und sich das Abo unbefristet verlängert hat oder aber wenn man mindestens vier Wochen vor dem Ende der Mindestlaufzeit kündigt. So kann trotz Einhaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist die Mindestlaufzeit des Abos nicht verkürzt werden, wenn man beispielsweise nach drei Monaten kündigt, obwohl die Mindestlaufzeit vertraglich auf 12 Monate festgelegt ist.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Beim Südkurier wird generell keine Sonderkündigungsfrist gewährt, da es auch kein Recht zur Sonderkündigung gibt. Da jedoch die normale Kündigungsfrist sehr kurz ist (im Vergleich zu vielen anderen Abonnements), ist eine Sonderkündigungsfrist auch nicht nötig. Umso wichtiger ist dann allerdings, dass die normale Kündigungsfrist auch eingehalten wird, damit man nicht noch länger den Südkurier beziehen und damit auch bezahlen muss.
Wie lange dauert es bis man die Kündigungsbestätigung bekommt?
In der Regel versendet der Südkurier eine Kündigungsbestätigung gleich im Anschluss an den Erhalt der Kündigung. Daher sollte die Kündigungsbestätigung auch innerhalb von einer Woche beim Abonnenten ankommen.
Erlischt mit der Kündigung automatisch die erteilte Einzugsermächtigung?
Wird der Vertrag über das Abonnement beim Südkurier gekündigt, so erlischt die erteilte Einzugsermächtigung zu dem Zeitpunkt, an dem das Abonnement endet, da es somit auch keine vertragliche Grundlage mehr gibt.
Wie lange kann man den Vertrag widerrufen?
Beim Südkurier kann man seinen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Dafür müssen keine Gründe genannt werden und im Gegensatz zur Kündigung muss der Widerruf zwar auch in Textform ergehen, kann aber auch per E-Mail oder Fax an den Südkurier gerichtet werden und nicht nur per Post.