Stalburg Theater
Kündigungsadresse:
Stalburg Theater
Glauburgstr. 80
60318 Frankfurt am Main
Telefon: | 069 25 62 77 44 |
---|---|
Fax: | 069-256 277 43 |
Email: | info@stalburg.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Stalburg Theater
Das Stalburg Theater ist eine tolle Einrichtung in der die Schauspielerei groß geschrieben wird. Hier geht es allerdings nicht ohne Spenden ab. Auch Abos werden angeboten. Die Kunden, die daran wirkliches Interesse zeigen, sollten sich an die zuständige Stelle wenden. Wer genaueres erfahren möchte, kann nachfragen und sich weitere Informationen einholen um dieses Abo unter Dach und Fach zu bringen. Bei diesen vielen Möglichkeiten sollte aber nicht vergessen werden, sich auch bezüglich der Kündigung des Abos zu informieren. Das kann gar nicht früh genug geschehen. Der Kunde ist damit aber dann auf jeden Fall auf der richtigen Seite und wird alles richtig machen. Wer ein solches Abo in Betracht zieht sollte natürlich mehr wissen als nur, wie das Abo genutzt werden kann um Vorteilhaft zu sein.
Die Kündigungsfristen des Abos
Wer sich seinen abgeschlossenen Vertrag genauer anschaut, wird schnell sehen, wann das Abo am besten gekündigt werden muss. Diese Kündigung sollte immer fristgerecht verlaufen, damit alles richtig gemacht wird. Es gibt nun unterschiedliche Kündigungsfristen. Wann genau dieses Abo zu kündigen ist, kann leider nicht genau gesagt werden. Das Abo zu kündigen kann eine korrekte Frage an der richtigen Stelle ausmachen. Diese Frage kann aber auch telefonisch gestellt werden. Dann sollte das mit der fristgerechten Kündigung kein Problem mehr darstellen und alles sollte korrekt ablaufen.
Die Sonderkündigungsfristen
Auch eine Sonderkündigung kann unter Umständen gewährt werden. Aber auch hier gilt es einen genauen Blick in den Vertrag zu werfen. Der Vertrag wird zu einem sehr wichtigen Mittel um alles richtig zu machen und hier einiges einzusparen. Mit diesem Vertrag ist es möglich auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Der Kunde sollte sich telefonisch über Sonderkündigungsfristen informieren. Wann werden diese gewertet? Eine Sonderkündigung kann in der Regel immer erst dann ausgesprochen werden, wenn der Kunde verstirbt. Das sollte natürlich auch regelrecht ablaufen und ohne weitere Fragen für alle Seiten.
Bekommt der Kunde eine Kündigungsbestätigung?
Bei einem solchen Schriftstück ist es immer wichtig, wert darauf zu legen, auch eine solche Bestätigung übersandt zu bekommen. Nur damit ist die Kündigung wirklich rechtskräftig und alles kann vollkommen konform ablaufen. Diese Bestätigung sollte dann auch so schnell wie möglich ankommen. Die Kündigung kann aber auch von vorne herein auf einem sicheren Weg übersandt werden. Wer sich dahin gehend schon absichert, kann wirklich davon ausgehen, das sein Brief überhaupt erst angekommen ist. Dem Kunden kann nur noch gesagt werden, das er auf keinen Fall die Unterschrift unter dem Schriftstück vergessen sollte.
Wie ist das mit der erteilten Einzugsermächtigung?
Im Normalfall ist es so, das bei einem solchen Vertrag auch immer eine Einzugsermächtigung oder ein Sepa Lastschriftmandat erteilt wird. Dieses Mandat sollte dann auch ausser Kraft gesetzt werden, wenn die Kündigung erfolgt ist und vor allem wenn diese rechtskräftig geworden ist. Die Kündigung ist dann wirklich vollzogen.
Hat der Kunde ein Widerrufsrecht?
In der Regel findet sich bei allen Verträgen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, auch ein Widerrufsrecht. Wer ein Abo abschließt oder auch einen anderen Vertrag, sollte auch dieses Recht eingeräumt bekommen. So ist das auch hier.