Stadttheater Aschaffenburg
Kündigungsadresse:
Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Telefon: | 0 60 21 ? 33 00 |
---|---|
Fax: | 0 60 21 / 330 1889 |
Email: | stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Stadttheater Aschaffenburg
Wer ein Abo für das Stadttheater Aschaffenburg hat und dieses kündigen möchte, der muss bei der Kündigung ein paar Punkte beachten. Den nur wenn man diese Punkte beachtet, erfüllt die Kündigung auch die Anforderungen aus den Geschäftsbedingungen.
Ein Abo beim Stadttheater Aschaffenburg läuft grundsätzlich über eine Spielzeit. Eine Spielzeit beim Stadttheater Aschaffenburg dauert in der Zeit von September bis Juli eines Jahres. Wer jetzt sein Abo beim Stadttheater Aschaffenburg kündigen möchte, der muss seine Kündigung bis spätens zum 30. April eines Jahres vornehmen. Wer diese Kündigungsfrist verpasst, hat Pecht. Den in einem solchen Fall verlängert sich das Abo beim Stadttheater Aschaffenburg um eine weitere Spielzeit. Möchte man jetzt sein Abo kündigen, muss man hierbei eines beachten, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist gemäß den Vertragsbedingungen vom Stadttheater Aschaffenburg nicht zulässig. Das Kündigungsschreiben muss laut den Vertragsbedingungen an das verantwortliche Kulturamt der Stadt Aschaffenburg gesendet werden.
Die genaue Anschrift an die man sein Kündigungsschreiben adressieren muss, kann man den Vertragsbedingungen entnehmen. Das Kündigungsschreiben kann dann wahlweise auf drei Wege an das Kulturamt übermittelt werden. Der erste Weg ist hierbei die Zusendung des Kündigungsschreiben über den Postweg, die zweite Möglichkeit ist die Zusendung per Fax und als dritte Möglichkeit, kann man die Kündigung auch persönlich beim Kulturamt der Stadt Aschaffenburg abgeben. Für die Zusendung der Kündigung per Fax, findet man die richtige Faxnummer in den Vertragsbedingungen. Zum Kündigungsschreiben selbst, muss man lediglich seine Kontaktdaten, die Nummer vom Abo und den gewünschten Zeitraum der Kündigung mitteilen. Einen Kündigungsgrund muss man in seinem Kündigungsschreiben nicht aufführen.
Wie bereits erwähnt, gibt es mit dem 30. April eines Jahres, eine feste Kündigungsfrist die man einhalten muss. Gerade wenn man seine Kündigung über den Postweg sendet, muss man hier aufpassen, insbesondere wenn die Zeit knapp ist. Den maßgeblich für die Einhaltung des Kündigungsschreiben ist ausschließlich das Datum des Eingang. Kommt also zum Beispiel ein Kündigungsschreiben beim Kulturamt nicht am 30. April an, sondern erst am 1. Mai, so ist diese Kündigung nicht gültig bzw. erst auf die darauffolgende Spielzeit. Man wäre dann noch an eine weitere Spielzeit und die damit verbundenen Kosten, an das Stadttheater Aschaffenburg gebunden. Um dies zu verhindern, sollte man möglichst frühzeitig kündigen.
Unberüht von der regulären Kündigung von einem Abo zum 30. April eines Jahres, gibt es noch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht hat man grundsätzlich immer dann, wenn sich an den Vertragsbedingungen etwas ändert. Dies kann zum Beispiel bei den Kosten für das Abo sein, in einem solchen Fall könnte man zum Beispiel seinen Vertrag kündigen. Gemäß den Vertragsbedingungen informiert das Stadttheater Aschaffenburg über jede Änderungen beim Abo. In diesem Informationsschreiben wird dann auch auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Wobei man hier eines beachten muss, das Sonderkündigungsrecht erlaubt nur ein kurzes Zeitfenster in dem man kündigen kann. Verpasst man dieses, läuft der Vertrag automatisch weiter und die geänderten Vertragsbedingungen, gelten als akzeptiert.