Stadtsparkasse München
Kündigungsadresse:
Stadtsparkasse München
Sparkassenstr.2
80331 München
Telefon: | 089 2167-0 |
---|---|
Fax: | 089 2167-900000 |
Email: | kontakt@sskm.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Stadtsparkasse München Verträge kündigen
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Stadtsparkasse München
Die Stadtsparkasse München wird von vielen Kunden genutzt und die Zufriedenheitsgarantie ist groß. Es gibt jedoch Kunden, die aufgrund eines Umzugs oder anderen Bedingungen ihre Konten, Sparbücher & Co örtlich kündigen möchten. Dazu wäre es wichtig, wenn Betroffene gewisse Kündigungsfristen einhalten, damit die Kündigung am Ende bei der Stadtsparkasse München reibungslos ablaufen kann und keine bösen Überraschungen möglich sind.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich von den angebotenen Konten der Stadtsparkasse München. Wenn sich jemand für das Sparkonto der münchener Stadtsparkasse entschieden hat, dann ist eine dreimonatige Kündigungszeit einzuhalten. Vorher ist eine Kündigung nicht möglich. Ein Bankkonto hingegen kann jederzeit gekündigt werden und wird dann zum neuen Monat nach Absprache und Kündigungsbestätigung der Stadtsparkasse München gekündigt sowie das jeweilige Guthaben vorher ausbezahlt.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Die Stadtsparkasse München hält sich genau an ihre Kündigungsfristen. Das ermöglicht im Regelfall auch keinerlei Sonderkündigungsrechte. Das gilt vor allem auch im Bezug der Sparkonten. Im Todesfall von Kunden der Stadtsparkasse München ist es jedoch empfehlenswert, zum nächstmöglichen Termin eine Kündigung auszusprechen, damit keine Zinserträge durch mangelnde Kontodeckung & Co auf einen zu kommen sowie das Guthaben von Sparkonten ausbezahlt wird. Doch explizite Sonderkündigungsfristen gibt es nicht.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Die münchener Stadtsparkasse ist eigentlich sehr flott, was die Bestätigung der Kündigung angeht. Hier dauert es meist nur bis zu zehn Tagen, ehe die Post die Bestätigung in den Briefkasten wirft. Es kann durchaus auch zu einem Anruf kommen, wo die Kündigung bestätigt wird, damit Kunden schon einmal bescheid wissen, falls sich die Bestätigung etwas verspätet, was jedoch selten vorkommt.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Die Stadtsparkasse München würde niemals nach der Kündigung eine Lastschrift vom Konto des ehemaligen Kunden zulassen. Das liegt aber daran, weil das Konto nach der geraumen Zeit erlöscht. Es ist jedoch trotzdem notwendig, dass Kunden die Kündigung direkt mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung versehen, weil sonst könnten im Regelfall neue Lastschriften gebucht werden. Denn nur weil ein Produkt der Stadtsparkasse München gekündigt wurde, endet die Einzugsermächtigung nicht. Daher immer direkt mit widerrufen, damit die Einzugsermächtigung nicht mehr gültig ist.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Die Widerrufsbelehrung vom Gesetz sieht vor, dass innerhalb der ersten vierzehn Tage der Vertrag widerrufen wird. Dies ist nur in schriftlicher Form gültig, sodass hier natürlich zu achten ist, dass die Zeitangabe eingehalten wird, weil sonst erst eine Kündigung zum nächsten Zeitraum möglich wäre. Da das nicht gewünscht ist, muss der Widerrufszeitraum beachtet werden.