Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Kündigungsadresse:
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Humboldtstraße 25
04105 Leipzig
Telefon: | 0341 986-0 |
---|---|
Fax: | 0341 986-2299 |
Email: | info@sparkasse-leipzig.de |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Bei der Kündigung für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig gibt es einige Dinge zu beachten, vor allem wenn man nicht nur ein Girokonto bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig kündigen möchte, sondern vielleicht auch noch ein Sparbuch oder andere Spar- und Kreditverträge bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.
Welche Kündigungsfristen sind bei einer Kündigung bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zu beachten
Es ist auch zu beachten, ob man bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Privatkunde oder als Firmenkunde geführt wird. hier unterscheiden sich nicht nur die Kontenarten, sondern auch die Vorgaben zur Kündigung eines Kontos bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Folgender Abschnitt soll sich auf die Kündigungspflichten und die Kündigungsvorgaben bei Privatkunden der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig beziehen.
Ob GiroFix, GiroKlick, Kreditkarte, Online-Banking oder Bausparvertrag, in der Regel wird in jedem einzelnen Vertrag der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig festgelegt, welche Konditionen für eine Kündigung bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig gelten. Selbstverständlich muss in jedem Fall jegliche Restschuld ausgeschlossen sein und alle Konten müssen einen glatten und nicht negativen Saldo aufweisen. Praktisch ist, gerade wenn man das Kreditinstitut wechseln möchte, dass man von dem meist kostenlos angebotenen Konto-Umzugs-Service Gebrauch macht. Hier entfallen dann alle lästigen und sehr zeitaufwendigen Umstellungen der Kontonummern bei laufenden Verträgen, vor allem Daueraufträgen. Hier sollte beachtet werden, dass man den Wechsel rechtzeitig vollzieht und die Kündigung der Konten bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig rechtzeitig einreicht.
Eine ordentliche Kündigung ist bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig jederzeit möglich, sofern keine anderen vertraglich geregelten Fristen dem entgegen stehen, dies muss natürlich vor der Kündigung bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig vom Kontoinhaber selbst geprüft werden.
Es kann auch eine außerordentliche Kündigung bei der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig erfolgen. Dies kann seitens der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und auch seitens des Kontoinhabers /Kreditnehmers erfolgen. Sollte es beispielsweise zu einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder einem Nicht-Einhalten eines Zahlungsversprechens kommen, kann die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eine Kündigung der Geschäftsbeziehung aussprechen. Dies betrifft auch den Wegfall von eventuell zur Verfügung gestellten Sicherheiten für Darlehen etc. . Auch wenn ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, kann die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig außerordentlich kündigen. Wird eine Kündigung rechtskräftig, werden alle ausstehen de Beiträge und Salden sofort fällig und müssen ausgeglichen werden.
Eine Kündigungsbestätigung erfolgt nach dem Eingang der Kündigung und wird innerhalb von wenigen Werktagen ausgestellt Heutzutage wird genau dieser Service von der neuen Bank bzw. vom neuen Kreditinstitut übernommen. Sobald das Alles vollzogen ist, wird sich die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig auch an den Kündigenden wenden, damit die Konto- und Kreditkarten zurückgegeben werden. Denn diese dürfen nicht länger in dem Besitz des Kündigenden bleiben.
Einzugsermächtigungen erlöschen nicht, sie werden im Idealfall direkt auf die neue Bank übertragen und man kann schnell und einfach die Geschäftsbeziehungen zu der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig beenden. Hierbei ist ein wenig Sorgfalt gefragt, denn man sollte schließlich überprüfen, ob auch alle Einzugsermächtigungen richtig erteilt wurden und, ob alle Dauer- und Zahlungsaufträge richtig eingerichtet sind. Denn sonst könnte es zu Zahlungsverzug bei Vertragspartnern kommen und das sollte in jedem Fall vermieden werden.
Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von bis zu vier Wochen, um von einem abgeschlossenen Vertrag mit der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zurück zu treten.