Staatstheater Kassel
Kündigungsadresse:
Staatstheater Kassel
Friedrichsplatz 15
34117 Kassel
Telefon: | 0561 1094-0 |
---|---|
Fax: | 0561 510 33 84 |
Email: | abobuero@staatstheater-kassel.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Staatstheater Kassel
Um das Abonnement zu kündigen, muss die Kündigung bis spätestens zum 31. Mai bei dem Staatstheater Kassel eingegangen sein. Sollte die Kündigung bis zu diesem Datum nicht eingegangen sein, verlängert sich das Abonnement automatisch um eine weitere Spielzeit. Die Kündigung muss schriftlich und ohne Angaben zu den Gründen an das Staatstheater Kassel versendet werden. Maßgebend ist der Poststempel. Die Kündigung ist auf dem Postweg oder per Fax an das Staatstheater Kassel zu versenden. Nur wenn die Kündigung bis spätestens am 31.5. dem Theater vorliegt, kann die Kündigung angenommen werden.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Es bestehen die gesetzlichen Sonderkündigungsfristen, die besagen, dass eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dazu gehört ein Umzug des Abonnenten, der Tod des Abonnenten und wenn die Preise ohne eine vorherige Ankündigung angehoben wurden. Die Sonderkündigungsfrist ist innerhalb von 14 Tagen einzureichen und unter Angabe der Gründe an das Staatstheater Kassel per Postweg oder per Fax zu versenden. Wenn die Gründe zutreffend sind, kann eine Sonderkündigungsfrist angenommen werden.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Normalerweise ist die Bestätigung nach Eingang der Kündigung innerhalb von ein paar Tagen beim Abonnenten eingetroffen. Ist die aber nicht der Fall, kann sich der Abonnent telefonisch oder per Mail an das Staatstheater wenden und um eine umgehende Zusendung der Kündigungsbetätigung bitten. In der Regel sollte die Bestätigung dann in Kürze beim Kunden eintreffen. So hat der Abonnent die Bestätigung für seine Unterlagen und als Beweis bei eventuellen Problemen zur Hand.
Erlischt mit der Kündigung eine zugesagte Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung erlischt in der Regel mit einer Kündigung. Der Abonnent hat aber die Möglichkeit, dass er diesen Zusatz in die schriftliche Kündigung mit einbringt und noch einmal dringend darauf hinweist, dass die Einzugsermächtigung im Zuge der Kündigung erlischt. So hat er das Staatstheater Kassel noch einmal darauf aufmerksam gemacht und auch er selbst hat sich noch einmal selbst abgesichert. Im Falle, dass eine weitere Abbuchung stattfindet, kann der Kunde auf eine sofortige Rückbuchung bestehen, da diese unrechtmäßig ist. Der Kunde hat aber auch die Möglichkeit das Geld von sich aus zurück zu buchen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Ein Widerruf ist problemlos möglich, wenn dieser in einem Zeitfenster von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages über ein Abonnement getätigt wird. Der Kunde verpflichtet sich insofern geschehen, die zugesendeten Abonnements innerhalb von den 14 Tagen unversehrt an das Staatstheater zurückzusenden. Nach Eintreffen der Karten ist das Staatstheater seinerseits verpflichtet dem Kunden ebenfalls innerhalb von 14 Tagen die entstandenen Kosten inklusive die Lieferkosten zu ersetzen und auf dem gleichen Weg wie bei der vorangegangenen Transaktion zu überweisen. Sind diese Punkte alle von beiden Seiten erfüllt, ist das Widerrufsrecht gültig und der Kunde oder Abonnent ist von allen Pflichten in Bezug auf das Abonnement befreit. So haben beide Seiten eine optimale Regelung gefunden. Das Widerrufsrecht ist aber nicht bei allen Institutionen Gang und Gäbe. Sollte der Widerruf zu spät eingereicht werden, muss der Kunde die reguläre Kündigungsfrist nutzen. Diese Kündigung muss bis zum 31. Mai dann tatsächlich zugegangen sein.