Staatstheater Darmstadt
Kündigungsadresse:
Staatstheater Darmstadt
Georg-Büchner-Platz 1
64283 Darmstadt
Telefon: | 06151/2811-1 |
---|---|
Fax: | 06151 2811-376 |
Email: | info@staatstheater-darmstadt.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Staatstheater Darmstadt
Die Abonnementverträge laufen jeweils bis zum Ende einer jeden Spielzeit, für die das Abonnement abgeschlossen wurde. Das Abonnement verlängert sich, wenn keine Kündigung eingegangen ist, automatisch um die folgende Spielzeit. Das Abonnement muss schriftlich bis zum 31. Mai der jeweiligen Spielzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann per Post oder Fax an das Staatstheater Darmstadt verschickt werden. Gültig ist das Datum des Poststempels, wenn die Kündigung auf dem Postweg an das Staatstheater Darmstadt geschickt wird. Mit der Kündigung ist das Abonnement beendet. Die Kündigung sollte aber auf jeden Fall bis zum 31. Mai beim Staatstheater Darmstadt eingegangen sein, damit die Kündigung rechtskräftig wird.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Es bestehen Sonderkündigungsfristen, sind aber nur bei bestimmten Gründen anzuwenden. Diese Gründe sind zum einen ein Umzug des Abonnenten, der Abonnent ist verstorben oder es findet eine nicht vorherige Mitteilung über eine Preiserhöhung statt. In diesen drei Fällen ist die Sonderkündigungsfrist von 14 Tagen anzuwenden. Die Sonderkündigung ist ebenfalls schriftlich auf dem Postweg oder per Fax an das Staatstheater Darmstadt zu versenden. Auch hier ist das Datum des Poststempels maßgebend. Mit dieser Kündigung sind die Gründe anzugeben, damit die Sonderkündigungsfrist angenommen werden kann. Ohne Angabe von Gründen ist die Sonderkündigungsfrist wirkungslos.
Wie lange dauert es, bis ich die Kündigungsbestätigung bekomme?
Das Staatstheater Darmstadt schickt dem Abonnenten in der Regel die Kündigungsbestätigung innerhalb von 2-4 Tagen nach Erhalt der Kündigung zu. Sollte es unter Umständen länger dauern, hat der Abonnent die Möglichkeit, sich telefonisch oder auch per Fax beim Staatstheater Darmstadt zu melden und um eine Zusendung zu bitten. Die Kündigungsbestätigung sollte dann zeitnah bei dem Abonnenten eintreffen.
Erlischt mit der Kündigung automatisch eine erteilte Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung ist mit Eingang einer Kündigung erloschen und sollte auch nicht mehr genutzt werden. Von Vorteil ist es aber, wenn die Mitteilung in der Kündigung enthalten ist, dass die Einzugsermächtigung mit der Kündigung aufgehoben ist. Damit hat der Abonnent eine Sicherheit, die er nutzen kann, wenn doch noch einmal eine Abbuchung stattfinden sollte. So kann er das Staatstheater Darmstadt bitten, das Geld zurück zu überweisen. Der Abonnent kann das Geld aber auch zurückbuchen. In der Regel kommt eine Abbuchung aber nicht vor und das Staatstheater akzeptiert die Kündigung wie auch die Löschung der Einzugsermächtigung problemlos.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Der Kunde hat nach Abschluss eines Abonnements das Recht den Vertrag mit dem Staatstheater Darmstadt zu widerrufen. Dieser Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen beim Theater eingehen. Dies kann schriftlich und ohne Angabe von Gründen geschehen. Sollten die Karten für die Spielzeit bei dem Abonnenten bereits eingegangen sein, hat dieser die Karten wieder zurückzusenden und das Staatstheater Darmstadt verpflichtet sich ebenfalls, den kompletten Betrag wie auch die für den Abonnenten entstandenen Kosten auf dem gleichen Weg zu transferieren, wie es bei der ersten Transaktion stattgefunden hat. Damit ist der Widerruf gültig und der Kunde hat seinen Abonnentenvertrag erfolgreich stornieren können. Der Kunde ist aber jederzeit berechtigt ein neues Abo beim Staatstheater Darmstadt zu buchen. Ein Widerruf hat mit einem neuen Abonnement nichts zu tun.