SPORTPARK FREIBURG

Kündigungsadresse:

SPORTPARK FREIBURG

Ensisheimer Straße, 5
79110 Freiburg


Telefon:+49 (0)761 / 8 34 04
Fax:+49 (0)761 / 8 34 89
Email:info(at)sportpark-freiburg.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SPORTPARK FREIBURG

Fitnessclubs erfreuen sich einer großen Beliebtheit, doch wer im Sportpark Freiburg aufgrund eines Umzugs oder anderer Ursachen das Abo nicht mehr weiter nutzen möchte, sollte daran denken dieses rechtzeitig und fristgerecht zu kündigen. Nur so lassen sich unnötige Kosten langfristig vermeiden. Daher empfiehlt es sich ein Kündigungsschreiben schriftlich per Brief, Fax oder/und E-Mail aufzusetzen. Dadurch sichern Sie sich ab und laufen nicht Gefahr in eine Kostenfalle zu geraten. Die jeweiligen Fristen zur Kündigung entnehmen Sie am besten den entsprechenden AGBs des Vertrags im Sportpark Freiburg. Ihre Unterschrift auf dem Vertrag macht diesen zunächst wirksam.

Innerhalb von 14 Tagen zurücktreten

Doch wie bei jedem Abo, haben Sie die Möglichkeit in einer gewissen Zeit vom Vertrag zurücktreten zu können. In der Regel kann innerhalb von 14 Tagen von solch einem Vertrag zurückgetreten werden. Was aber passiert, wenn der Vertrag bereits einige Monate läuft? Nicht selten läuft der Vertrag im Sportpark Freiburg bis zu 12 oder 24 Monate. Vor allem persönliche Veränderungen, Wohnortwechsel oder eine Krankheit, machen es dem Kunden in diesem Fall vielleicht sogar noch schwerer das Fitnessstudio zu besuchen. Doch gerade bei den genannten Gründen gibt es zum Glück eine Möglichkeit, problemlos aus dem Vertrag aussteigen zu können. So ist es in erster Linie die gesundheitliche Beeinträchtigung, die dazu führt, dass der Kunde nicht mehr am Programm des Sportparks Freiburg teilnehmen kann. Eine Kündigung kann in diesem Falle sofort erfolgen.

Die außerordentliche Kündigung bietet Ihnen weitere Optionen

Diese Kündigung wird demnach als außerordentliche Kündigung bezeichnet, dies sollten Sie in Ihrer Kündigung auch so erwähnen. Selbiges gilt für einen Arbeitsplatzwechsel und dem damit verbundenen Umzug in eine andere Stadt. Sollte die Stadt zu weit entfernt liegen und es nicht mehr zumutbar sein das Fitnessstudio aufsuchen zu können, empfiehlt sich auch in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung. Auch ein Auslandsaufenthalt führt zu solch einer Maßnahme. Hierbei können Sie sich ganz beruhigt auf ein Urteil vom Amtsgericht Freiburg beziehen, dass Sie durchaus mit in Ihre Kündigung, mit dem Aktenzeichen 55 C 3255/08, einbringen können. Dadurch ergibt sich für Sie eine praktische Gesetzeslücke um das Abo beim Sportpark Freiburg frühzeitig zu kündigen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn Sie tatsächlich und nachweislich gesundheitliche Probleme besitzen oder in einen weit entfernten Ort gezogen sind.

Kündigen Sie rechtzeitig und in schriftlicher Form beim Sportpark Freiburg

In jedem Fall empfiehlt sich hier die Kündigung in Form eines Briefs und einer E-Mail. Auch die telefonische Nachfrage über den Eingang der Kündigung beim Sportpark Freiburg hilft Ihnen dabei sich doppelt abzusichern. Erwähnen Sie zudem den Rücktritt von der Einzugsermächtigung, wenn Sie weitere Kosten vermeiden möchten. Gerade bei der außerordentlichen Kündigung kann es durchaus möglich sein das auf Verlangen Nachweise erbracht werden müssen. Handeln Sie in diesem Fall so schnell wie möglich, damit die Laufzeit Ihres Vertrags beendet werden kann.

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