Sport-Club Freiburg

Kündigungsadresse:

Sport-Club Freiburg e.V.

Schwarzwaldstr. 193
79117 Freiburg


Telefon:0761.385510
Fax:0761.3855150
Email:scf@scfreiburg.com
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sport-Club Freiburg

8 Tips für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft beim SC Freiburg

Tipp 1: Das Rechtsverhältnis zwischen Verein und Mitglied
Als Mitglied des SC Freiburg sind Sie Mitglied eines eingetragenen Vereines. Neben dem allgemeinen Vereinsrecht regelt vor allem die Vereinssatzung das Rechtsverhältnis zwischen Mitglied und Verein und natürlich auch die Möglichkeiten einer Kündigung.

Tipp 2: Die Satzung
Auf der Hompage des SC Freiburgs wird lediglich darauf verwiesen, dass die Satzung auf der Geschäftsstelle eingesehen werden kann. Man findet auch auf den Websites des Vereines die Satzung nicht. Allerdings bekommt man über den folgenden Link:
http://www.wir-sind-finke.de/Satzung_WSF3.pdf
zumindest einen Überblick über die Satzung. Dieser Link ist jedoch nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern kann lediglich zur Grundinformation dienen.

Tipp 3: Die Kündigung
Die Satzung spricht nicht von einer Kündigung der Mitgliedschaft sondern vom Austritt aus dem Verein. Dies ist aber gleichzusetzen.

Tipp 4: Die Form der Kündigung
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich erfolgen. Nun ist die Rechtsprechung im laufenden Wandel, was die Definition des Begriffes "schriftlich" angeht. Gelten zum Beispiel Fax oder Email nicht auch als schriftlich?
Da dies im Einzelfall von den Gerichten entschieden wird, wenn es mal zum Streitfall kommt, sollte die Kündigung in jedem Fall per Post an den SC Freiburg geschickt werden.
Die Satzung verweist insbesondere auch auf den Poststempel. Dies spricht dafür, dass das Mitglied auch den Postweg für die Kündigung wählen sollte.

Tipp 5: Die Zustellung der Kündigung
Eine ältere Version der Satzung forderte, dass eine Kündigung per Einschreiben zugestellt werden musste. Dies ist in der derzeitigen Fassung der Satzung nicht mehr der Fall. Dennoch ist es nur zu empfehlen, die Kündigung per Einschreiben zuzustellen, da nur dadurch das Mitglied die Zustellung der Kündigung nachweisen kann.

Tipp 6: Kündigungsfrist
Die Satzung des SC Freiburg gibt eindeutig vor, dass die Kündigung "binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres" zu erfolgen hat.
Beim SC Freiburg endet das Geschäftsjahr am 30.06. eines jeden Jahres. Die Kündigung muss somit spätestens am 30.03. des jeweiligen Jahres erfolgen, wenn sie zum 30.06. desselben Jahres wirksam werden soll.

Natürlich ist es sinnvoll, eine Kündigung frühzeitig und nicht am letzten Tag auszusprechen, um eventuelle Streitigkeiten über das Einhalten der Kündigungsfrist zu umgehen.
Laut Satzung reicht allerdings der Tag der Absendung der Kündigung aus. Dieser Absendetag wird durch den Poststempel nachgewiesen.

Tipp 7: Sonderkündigung
Ein Sonderkündigungsrecht eines Mitgliedes gibt es nicht.

Tipp 8: Beitragserstattung
Auch bei frühzeitiger Kündigung ist der Beitrag bis zum Ende der Mitgliedschaft zu bezahlen. Eine Beitragserstattung erfolgt nicht.

Bewertungen und Erfahrungen mit Sport-Club Freiburg

avatar Amy 4/5

Da ich aus Freiburg weggezogen bin, brauchte ich eigentlich auch meine Mitgliedschaft beim SC Freiburg nicht mehr. Schließlich konnte ich die Vorteile vor Ort ja nicht mehr genießen. So habe ich dann schweren Herzens die Mitgliedschaft schriftlich gekündigt. Da ich mal was davon gehört hatte, dass das Mitgliedsjahr immer am 1.Juli anfängt und es ja meist eine dreimonatige Kündigungsfrist gibt, habe ich die Kündigung schon Anfang März weggeschickt. Genau richtig, denn ich hätte nur bis zum 30.März Zeit gehabt. War aber alles in allem völlig problemlos beim SC zu kündigen.



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