SPIEGEL
Kündigungsadresse:
SPIEGEL-Verlag
Ericusspitze 1
20637 Hamburg
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei SPIEGEL
Das Spiegel Abo gibt es in unterschiedlichen Varianten und muss daher auch in der Kündigung differenziert betrachtet werden. Zunächst gibt es das Standart Abo. In diesem erhalten Sie einen Jahresvertrag der sich jeweils automatisch im ein weiteres Jahr verlängert insofern er nicht gekündigt wird.
Abonnement Varianten kündigen
Der Spiegel bietet aber auch verschiedene andere Abo Varianten an, diese beinhalten Laufzeiten von drei oder auch sechs Monaten. Bei diesen ist auch die Kündigung zum jeweiligen Ende des Bezugszeitraumes möglich. Die Kündigungsfrist beträgt regelmäßig sechs Wochen.
Schüler Abos kündigen
Differenziert davon zu sehen ist das Studenten- oder Schülerabonnement. Bei diesen Vereinbarungen mit reduziertem Bezugspreis endet die Lieferung zum günstigeren Preis mit dem Ende des Studiums ohne dass es einer Kündigung bedarf, aber Vorsicht, der Bezug wird danach zum Normalpreis fortgesetzt.
Bei allen Abos ist eines gleich, der Bezug der Zeitschrift endet mit dem in der Kündigung genannten Datum.
Online Zugänge kündigen
Auch der Spiegel Online Zugang ist davon betroffen und wird zu diesem Datum gesperrt, so dass ab dem Zeitpunkt nur noch die frei zugänglichen Inhalte verfügbar bleiben. Dies kann deutlich in der Zukunft liegen wenn beispielsweise für ein Jahr im Voraus gezahlt wurde.
Kündigungsbestätigungen
Nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, dies ist idealerweise per Einschreiben erfolgt, versendet der Spiegel Verlag eine Kündigungsbestätigung per Post. Dies erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Diese Bestätigung sollten Sie zu Ihren Unterlagen nehmen um Unstimmigkeiten vorzubeugen.
Die Einzugsermächtigung des Spiegel wird heute mit dem SEPA Lastschriftmandat erteilt. Nach dem Gesetzestext ist dabei eine separate Kündigung auszusprechen. Allerdings wird der Spiegel nicht einfach weiter von dem Konto abbuchen. Falls dies dennoch erfolgen sollte, haben Sie die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Fristen die Lastschrift zurückzugeben. Der Widerruf der Einzugsermächtigung ist übrigens während der gesamten Abo Laufzeit möglich. Der Spiegel kann alternativ auch gegen offene Rechnung bezogen werden.
Wurde ein neues Spiegel Abo abgeschlossen gibt es ebenfalls Fristen um die Vereinbarung zu widerrufen. Zunächst ist zu klären wer der Abo - Geber ist. Wurde das Abo direkt bei dem Spiegel Verlag abgeschlossen oder bei einem Dienstleister? Ist diese Frage geklärt muss in den Vertragsbedingungen nachgelesen werden, bis zu welchem Datum der Widerruf bei dem jeweiligen Empfänger angekommen sein muss. Empfehlenswert ist das Absenden per Einschreiben damit ein Beleg vor liegt. Das Haustürwiderrufsgesetz sieht eine Mindestfrist von vier Wochen vor, bis zu der ein Schreiben bei dem jeweiligen Anbieter vorliegen muss, ausschlaggebend ist der Poststempel. Insgesamt ist der Spiegel aber als sehr kulanter Abo-Service zu sehen, es gibt wenige Probleme.
Das eigene Abo zu kündigen kann sich manchmal langwieriger gestalten, als dies manch einer annimmt. Schon früher habe ich mir mit manchen Verlagen echte Kleinkriege geliefert. Aber es scheint mir, dass diese Zeiten sich mittlerweile einem Ende zuneigen, haben doch die meisten Medienhäuser begriffen, dass sie sich mit über's Ohr gehauenen Kunen eher ihren Ruf versauen, als wirklich zu einer Gewinnsteigerung beizutragen. So kam es, dass kurz, nachdem mein Schreiben eingegangen war, die Kündigungsbestätigung ihren Weg zu mir fand.