Sparkasse Neuss
Kündigungsadresse:
Sparkasse Neuss
Oberstr. 110-124
41460 Neuss
Telefon: | 02131 / 97-01 |
---|---|
Fax: | 02131 / 97-2999 |
Email: | info@sparkasse-neuss.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sparkasse Neuss
Die Sparkasse in Neuss ist bei vielen Kunden allseits beliebt. Doch aus verschiedenen Gründen kann ein Tapetenwechsel der Bank sehr sinnvoll sein. Aus diesem Anlass überdenken viele Verbraucher, dass sie ihre Konten bei der Sparkasse Neuss kündigen. Doch viele Kunden wissen nicht, an welchen Vertragslaufzeiten und daraus resultierende Kündigungsfristen sie gebunden sind. Daher lohnt der Blick hier besonders, weil keine Informationen rundum die Kündigungsfristen der Sparkasse Neuss verborgen bleiben.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Kündigungsfristen der Sparkasse Neuss sind sehr human und kundenfreundlich gewählt worden. Das bedeutet, dass bei den meisten Produkten keine Kündigungsfrist erforderlich ist, damit Kunden jederzeit kündigen können. Lediglich die Sparkonten sind etwas anders gegliedert worden, sodass eine Kündigungsfrist von drei Monate im vorraus beachtet werden muss, damit eine Kündigung berücksichtigt werden kann.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Es gibt keine Sonderkündigungsfristen bei der Sparkasse in Neuss. Es seiden, es gibt wirklich plausible Gründe, die dafür sprechen, dass aus Kulanz die Sonderkündigung in Kraft tritt. Da wäre zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt, wo Kunden nicht in der Lage waren zu kündigen. Da zeigt sich die Sparkasse Neuss sehr freundlich den Kunden gegenüber, aber auch Hinterbliebenen der Kunden, die verstorben sind freuen sich, dass die Sparkasse in Neuss kulant zur Seite steht.
Daher ist es denkbar, dass gewisse Sonderkündigungsfristen intern geregelt sind oder nur reine Kulanz sind. Doch eine genaue Pauschalisierung ist nicht möglich.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Die Sparkasse Neuss lässt sich des Öfteren Zeit, was die Antwortschreiben im Bezug auf die Kündigungsbestätigung angeht. Daher ist es möglich, dass erst in vierzehn Tagen eine Antwort auf die Kündigung gegeben ist. Doch es kommt auch vor, dass die Kündigungsbestätigung innerhalb von sieben Tagen ankommt. Manchmal sogar nach drei bis fünf Tagen. Es ist somit ein Zeitraum von bis zu vierzehn Tage einzurechnen, ehe die Kündigungsbestätigung ankommt.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Es erlöscht keine Einzugermächtigung, ehe diese nicht gesondert widerrufen wurde. Deswegen empfiehlt es sich natürlich, dass die Einzugsermächtigung direkt mit der Kündigung rausgeschickt wird. Dazu ist es wichtig, dass Kunden explizit darauf hinweisen, dass sie der Einzugsermächtigung widerrufen und diese mit dem Kündigungsschreiben bestätigt wissen wollen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Das Widerrufsrecht der bevorstehenden Verträge der Sparkasse Neuss liegt bei maximal vierzehn Tagen. Es ist wichtig, dass der Poststempel auf jeden Fall noch innerhalb der Widerrufszeit gestempelt wurde, um im Ernstfall auf sein Widerrufsrecht zurückgreifen zu können. Maximal vierzehn Tage steht den Kunden hierfür die Zeit, damit die Verträge unwirksam sind.