Schauspiel Frankfurt
Kündigungsadresse:
Schauspiel Frankfurt
Neue Mainzer Straße 17
60311 Frankfurt am Main
Telefon: | 069.212.37.000 |
---|---|
Fax: | 069.212.44.98.8 |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Schauspiel Frankfurt
Wenn man den Abonnementvertrag mit dem Schauspiel Frankfurt kündigen möchte, sollte dies bis einschließlich zum spätesten Termin dem 31. Mai des laufenden Kalenderjahres gesehen. Sollte eine Kündigung nicht bis zu diesem Termin eingegangen sein, dann verlängert sich dieses Abonnement um eine weitere Spielzeit. Aus diesem Grund sollte das Abonnement immer rechtzeitig gekündigt werden, damit die Kündigung rechtskräftig werden kann. Die Kündigung ist schriftlich und ohne Angabe von Gründen an das Schauspiel Frankfurt auf dem Postweg oder per Fax zu versenden. Gültig ist hierbei das Datum des Poststempels. Die schriftliche Kündigung muss dem Schauspiel Frankfurt spätestens am 31. Mai vorliegen und nicht abgeschickt sein.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Eine Sonderkündigungsfrist ist dem Schauspiel Frankfurt unter folgenden Gründen mitzuteilen. Ein Umzug, eine nicht mitgeteilte Preiserhöhung seitens des Schauspiel Frankfurt oder wenn der Abonnent verstorben ist. Die Sonderkündigungsfrist beträgt hierbei 14 Tage. In dieser Zeit muss die Sonderkündigungsfrist erfüllt sein. Ansonsten kommt nur die reguläre Kündigungsfrist zum Greifen. Für diese Kündigung sind auch nur diese drei speziellen Gründe zu nutzen.
Wie lange dauert es, bis ich meine Kündigungsbestätigung bekomme?
Eine Kündigungsbestätigung sollte innerhalb von einer Woche beim Abonnenten eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Abonnent die Möglichkeit sich telefonisch oder per Fax beim Schauspiel Frankfurt zu melden und die Zusendung der Kündigungsbestätigung zu erbitten. In der Regel wird die Kündigungsbestätigung dann auch zeitnah dem Abonnenten zugesendet. So hat der Abonnent die Bestätigung für seine Unterlagen zur Hand.
Erlischt mit der Kündigung auch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung wird mit der Kündigung rechtskräftig. Um aber noch einmal darauf hinzuweisen, ist ein Zusatzvermerk in die Kündigung einzubringen, dass die Einzugsermächtigung mit der Kündigung erlischt. Damit hat der Abonnent eine Sicherheit, dass keine Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Auch wenn es noch einmal vorkommen kann, hat der Kunde die Möglichkeit das Geld umgehend zurück zu fordern oder es selbst zurück zu buchen. Nach einer erloschenen Einzugsermächtigung hat der Kunde oder Abonnent das Recht dazu. Das Schauspiel Frankfurt hat das Geld dann umgehend zurückzugeben.
Wie lange kann ich einen Vertrag widerrufen?
Hat ein Kunde mit dem Schauspiel Frankfurt einen Vertrag über ein Abonnement geschlossen, hat er das Recht dieses innerhalb von 14 Tagen wieder zu widerrufen. Der Widerruf sollte innerhalb dieser 14 Tage stattfinden, da sonst das vertraglich vereinbarte Abonnement in Kraft tritt und der Kunde dann erst wieder bis zum 31. Mai die Möglichkeit für eine rechtskräftige Kündigung hat. Hat der Kunde vor seinem Widerruf bereits die Karten für sein Abonnement erhalten, ist er verpflichtet diese innerhalb der 14 Tage an das Schauspiel Frankfurt zurückzuschicken, um den Widerruf zu wahren. Der Widerruf ist schriftlich und ohne Angabe von Gründen per Fax oder auf dem Postweg an das Schaupiel Frankfurt zu versenden. Sind die Karten beim Schauspiel Frankfurt eingegangen, ist das Schauspiel seinerseits verpflichtet dem Abonnenten die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen und dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Karten das Geld inklusive entstandener Lieferkosten auf das Konto zu überweisen. Sind diese Punkte erfüllt, ist der Widerruf rechtens.